Die Gutachter24

Kerstin Sommer
Kerstin Sommer
2021-03-16
Ich bin wirklich sehr zufrieden mit der geleisteten Arbeit. Zuverlässig, schnell und professionell.
Merle Jungwirth
Merle Jungwirth
2021-03-10
Top Unfallgutachten. Hat alles einfach einwandfrei funktioniert.
Horni_89 D. Wadephul, Hornemann
Horni_89 D. Wadephul, Hornemann
2021-03-09
Super Gespräch. Mit mir wurde alles besprochen,fühlte mich sicher aufgehoben bei euch.
Viktor Busch
Viktor Busch
2021-02-17
Empfehlenswert. Das Gutachten wurde in meinen Beiseins erstellt und direkt zum Rechtsanwalt weitergeleitet sehr zufrieden nur zum empfehlen!
Patrick de Roode
Patrick de Roode
2021-02-15
schnell, kompetent und zuverlässig
Ernst-August Schade
Ernst-August Schade
2021-02-14
Super schneller und zufälliger Service . Ich habe angerufen und direkt an dem gleichen Tag einen Termin bekommen . Super qualifizierter , netter und freundlicher Mitarbeiter . Da mir sowas das erste Mal passiert, wurde ich vollständig aufgeklärt und beraten. Ich war vollkommen zufrieden. Danke schön!
Heidrun Unger
Heidrun Unger
2021-02-11
Sehr kompetenter Gutachter und super Team. Es wurde alles reibungslos über die Bühne gebracht und das alles ohne Stress! Kann diese Firma nur jedem wärmstens empfehlen!
Aylin Voigt
Aylin Voigt
2021-01-16
Erfahrenes Team danke hat reibungslos geklappt
Momo Momi
Momo Momi
2021-01-14
GUTACHTER SEHR ZU EMPFEHLEN!! Ich hatte vor 1 Woche einen unfall und benötigte einen Kfz- Gutachter durch eine Empfehlung von einem Kollgen bin ich dort hin gestoßen. Ich rief da an um ein termin zu machen und durfte schon am nächsten tag zum Gutachten Ich bin stolz auf euch das ihr so flexibel seid. Aufgrund eigener Erfahrung kann ich nun alle Positiv- Bewertung unterstreichen denn sie sind völlig gerechtfertigt! Sie waren sehr schnell und gut erreichbar. Ich habe mein Sachverständigen erlebt: als super freundlich, sehr kompetent, geduldig, flexibel, humorvoll, vertrauenswürdig, kommunikativen jungen mann (die liste könnte noch verlängert werden). Die Mitarbeiter haben freude an ihrer arbeit und zeigen super Engagement und die Motivation ist nicht zu übersehen. Die Schadens- Abwicklung ist perfekt abgelaufen von A-Z ! Alle punkte und Forderungen im Gutachten wurden von der Versicherung anerkannt!!!!!! Das Gutachten wurde auch gleich am selben tag erstellt und automatisch an mein anwalt weitergeleitet Absolut empfehlenswert!!!! Für alle bewertungs faktoren die es für einen Kfz- Gutachten gibt, Die Gutachter 24 erhalten von mir 5***** Sterne

Die Gutachter24

Umfassender Service rund um die Uhr

UNSER SERVICE – IHR VORTEIL

Unfallschaden?

Kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

IHRE RECHTE IM DETAIL

Gerne können wir Ihnen auch grundlegende rechtliche Tipps geben, welche Ansprüche bei einem verschuldeten und unverschuldeten KFZ-Unfall bestehen

Wer schuldlos in einen Kfz-Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf einen selbst beauftragten unabhängigen Kfz-Gutachter. Das Sachverständigenbüro kann dabei vom Fahrzeughalter frei gewählt werden. Liegt die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellschaden-Grenze von etwa 700 €, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei Schäden unterhalb von 700 € reicht zur Schadenregulierung der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt
Liegt ein selbstverschuldeter Kfz-Unfall vor, ist die eigene Kaskoversicherung zuständig. Selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen ist nur dann zulässig, wenn die Kaskoversicherung diesem vorher zugestimmt hat.

Ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Fahrzeug-Schaden entstanden, so kann der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs statt einer Reparatur auch die Auszahlung von Schadenersatz verlangen.

Die Versicherung des Unfallverursacher rechnet dann den Schaden auf der Grundlage eines Schadengutachtens ab. Die Mehrwertsteuer ist im Schadenersatz nur enthalten, wenn Sie auch tatsächlich angefallen ist (Reparatur mit Rechnung). Wird der Schadenersatz ausgezahlt und das Fahrzeug selbst oder in ‚Eigener Regie‘ repariert, so ist es möglich die Mehrwertsteuer aus vorhandenen Ersatzteilrechnungen erstattet zu bekommen.

Ist das Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr nutzbar, so kann die Versicherung des Unfallverursachers statt der Kosten für einen Mietwagen auch einen angemessenen Geldbetrag erstatten. Die Höhe der Nutzungsausfall-Entschädigung wird durch die Nutzungsausfall-Klasse des Fahrzeugs (Tagessatz) und die Anzahl der Ausfall-Tage bestimmt. Die Anzahl der Ausfalltage richtet sich nach der Reparaturdauer. Bei Totalschaden werden pauschal 12–14 Tage anerkannt. Dieses soll den Zeitraum für eine Wiederbeschaffung des Fahrzeugs abdecken.

Wer unverschuldet in einen Kfz-Unfall gerät, hat Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, wenn sein Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr nutzbar ist.

Dieses gilt für die Reparaturtage, an denen das Fahrzeug in der Werkstatt ist. Bei Totalschaden werden die Mietwagenkosten für maximal 14 Tage von der gegnerischen Versicherung erstattet. Das Mietfahrzeug hat aus der gleichen oder einer niedrigeren Mietwagenklasse zu sein. Bei der Einstufung in Mietwagenklassen spielen Fahrzeug-Klasse, KW und Ausstattung eine Rolle. Wird ein Mietwagen genommen, entfällt der Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung.

Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall deutlich beschädigt, so ist dieses bei einem späteren Verkauf auch dann anzugeben, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde.

In der Regel erzielen Fahrzeuge die nicht mehr, als unfallfrei zu bezeichnen sind einen geringeren Verkaufs-Erlös als unfallfreie Fahrzeuge. Dieser Mindererlös wird als Merkantile Wertminderung bezeichnet und kann, wenn ein unverschuldeter Verkehrsunfall vorliegt, von der Versicherung des Unfallgegners beansprucht werden. Die Höhe der Wertminderung wird durch einen Sachverständigen ermittelt. Für Fahrzeuge, die bereits älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 km haben wird von den Versicherungen nur in Ausnahmefällen eine Wertminderung anerkannt.

Die Entschädigung für Nutzungsausfall kann von der Versicherung des Unfallverursachers abgelehnt werden, wenn dem Halter des beschädigten Fahrzeugs für die eigene Nutzung ein Zweitwagen zur Verfügung steht. Dieses gilt aber nur, wenn Familienangehörige den Zweitwagen nicht mitbenutzen.

Nach § 249 BGB sind Sie nach einem Unfall so darzustellen wie vor dem Eintritt des Ereignisses. Diese Punkte betreffen ebenso die Kosten der Gutachtenerstellung sowie der juristischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Ebenso werden Ihnen Kosten wie die folgenden je nach Schadenshöhe erstattet:

Gutachter24
Scroll to Top