Was-mache ich-nach-unverschuldetem-unfall
Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall richtig?
Als Autofahrer sind Sie täglich im Straßenverkehr dem Risiko eines unverschuldeten Unfalls ausgesetzt. Sie können sich noch so sehr an die Verkehrsvorschriften halten, ein Unfall ist keineswegs ausgeschlossen. Bei einem unverschuldeten Unfall haften nicht Sie, sondern der Unfallverursacher. Jeder Unfall muss dokumentiert werden, am besten mit der Hilfe der Polizei.
Benötige ich für einen unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung?
Nein, Ihre Haftpflichtversicherung muss nur dann die Kosten für den Schadensausgleich übernehmen, wenn Sie den Unfall verursachen. Bei einem unverschuldeten Unfall haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die gegnerische Versicherung hat kaum Interesse, Ihnen den Schaden zu einem hohen Wert zu erstatten. Sie wird alles prüfen, bevor der Schaden endgültig reguliert wird. Umso wichtiger ist es, sich nach dem Unfall richtig zu verhalten, wenn Sie physisch und psychisch dazu in der Lage sind.
Muss ich nach dem Unfall am Unfallort bleiben?
Unfallgeschädigte müssen am Unfallort bleiben, bis die Unfalldokumentation abgeschlossen ist. Bei einem minderwertigen Unfall mit einem sehr geringen Schadenswert müssen Sie nicht die Polizei kontaktieren. Fordern Sie vom Unfallverursacher die persönlichen Daten und den Nachweis der Versicherung. Da keine private Person verpflichtet ist, sich gegenüber privaten Personen auszuweisen, sollten Sie dennoch die Polizei kontaktieren. Polizisten dürfen nach dem deutschen Gesetz Personenkontrollen in der Öffentlichkeit durchführen. Lassen Sie im Zweifelsfall die Angaben des Unfallverursachers über die Polizei prüfen.
Brauche ich Unfallzeugen für die Schadensregulierung?
Sind Passanten in der unmittelbaren Nähe, die den Unfallhergang gesehen haben, dann nehmen Sie umgehend zu diesen Kontakt auf. Zeugen sind vor allem dann wichtig, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung beider Parteien kommt. Sind keine Zeugen in der Nähe, dann zögern Sie nicht, den Unfallschaden mit Ihrem Smartphone zu filmen oder fotografieren.
Muss ich ein Schadensgutachten erstellen lassen?
Dazu raten viele Rechtsanwälte für das Verkehrsrecht, zwingend notwendig ist es nicht. Das Interesse liegt bei der Haftpflichtversicherung, die genaue Daten zu dem durch den Unfall verursachten Schaden verlangt. Der Schadensgutachter wird vom Versicherer des Unfallverursachers beauftragt. Das Fahrzeug muss dafür in die Kfz-Werkstatt, wo der Kfz-Gutachter das Fahrzeug begutachtet. So werden unter anderem Altschäden, die nicht durch den unverschuldeten Unfall entstanden sind, festgestellt. Sie können jederzeit ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn berechtigte Zweifel am vorliegenden Gutachten bestehen. Das zuständige Gericht wird die beiden Gutachten von einem Obergutachter auf mögliche Fehler prüfen lassen und dann ein Gesamtgutachten erstellen. In der Regel urteilen die Gerichte nach dem Obergutachten.
Sollte ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Arzt aufsuchen?
Selbstverständlich, wenn Sie Schmerzen nach dem Unfall verspüren oder Ihnen unwohl ist. Bedenken Sie zudem, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt Schmerzen oder andere physische Belastungen auftreten können. Der Adrenalinspiegel ist direkt nach einem Unfall erhöht und unterdrückt so Schmerzen. Sinkt der Spiegel nach einiger Zeit, nimmt das Gehirn die Schmerzen der betroffenen Körperstellen wahr. Speichern Sie in Ihrem Smartphone vorsorglich die Notrufnummer, um nach einem Unfall schnell darauf zugreifen zu können. Lassen Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall nicht durch den Unfallverursacher von der Inanspruchnahme der medizinischen Notversorgung abbringen.