Die Gutachter24

Kaskoschaden

Teil- oder Vollkasko – Gutachter können die Höhe von einem Kaskoschaden ermitteln

Die Kaskoversicherung – eine freiwillige KfZ-Versicherung

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Kaskoversicherung um kein Muss. Ihr Abschluss wird aber von Experten dringend empfohlen, da sie Schäden am eigenen Auto ersetzen kann. Die Höhe von einem Kaskoschaden kann durch ein Gutachten von einem Sachverständigen festgestellt werden.

Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Fremdeinwirkungen

Im Leistungskatalog Ihrer Teilkaskoversicherung ist genau ersichtlich, welche Schäden diese Versicherung tragen kann und welche nicht. In der Regel sind Schäden, die durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Einwirkungen durch Blitze, Hagel, Überschwemmungen oder Sturm am eigenen Auto entstehen, durch die Teilkaskoversicherung abgesichert. Um die genaue Höhe des Schadens zu ermitteln, ist in vielen Fällen ein Gutachten erforderlich.

Ein weiterer Punkt sind Schäden, die durch Haarwild verursacht werden. Hier gilt es, festzustellen, welche Tiere im Versicherungsvertrag vorgesehen sind und welche nicht.

Glasschäden, Schmorschäden der Verkabelung sowie Schäden, die durch Marderbisse entstehen, sind in der Regel ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ein Gutachter kann Ihnen helfen, im Versicherungsfall zu Ihrem Recht zu kommen. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, der die Basis für eine fach- und sachkundige Bewertung bilden kann.

Vollkaskoversicherung – auch selbst verschuldete Schäden können ersetzt werden

Die Vollkaskoversicherung trägt alle Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um fremd- oder selbstverschuldete Schäden handelt. Von dieser Regelung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Sie sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Ein weiterer Vorteil einer Vollkaskoversicherung ist es, dass sie auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen kann. Bei selbstverschuldeten Schäden müssen diese Kosten allerdings meistens selbst getragen werden. In diesem Falle erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Wir bewerten jeden Schaden umfassend. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, ob es sich nur um einen Bagatellschaden bis zur Höhe von 750 Euro handelt.

Nähere Infos finden Sie unter:

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