Schadensservice der gegnerischen Versicherung
Schadenservice durch die gegnerische Versicherung? Besser nicht!
Bei einem Unfall macht man sich viele Gedanken. Wenn man daran keine Schuld hat, ist man für jede Unterstützung dankbar und freut sich, wenn alles zügig geregelt werden kann. Doch sollte Ihnen die Versicherung des Unfallgegners einen komfortablen Schadenservice anbieten, sollten Sie hellhörig sein. In aller Regel steckt dahinter ein Trick, der die Abwicklung zu Ihrem Nachteil gestaltet.
Welcher Service wird angeboten?
In der Regel ist es ein echtes Sorglospaket, von dem Ihnen die gegnerische Versicherung erzählen wird. Die kostenlose Schadensbewertung durch einen Gutachter der Versicherung, der Verzicht auf einen Rechtsanwalt und die damit verbundenen Kosten, aber auch die umgehende Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung wird Ihnen eventuell angeboten. Doch dies alles ist nicht so attraktiv, wie es scheint.
Unbedingt einen unabhängigen Fachmann konsultieren
Die Bewertung des Schadens sollte immer ein unabhängiger Kfz-Gutachter durchführen. Er ist der Experte für das unabhängige Urteil. Der Sachverständige der Versicherung wird dagegen den Restwert des KFZs höher ansetzen, damit die Versicherung weniger bezahlen muss.
Der Jurist als Ihr Rechtsbeistand
Es gibt für Sie auch keinen Grund, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten. Es ist Ihr Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat. Idealerweise konsultieren Sie einen hoch spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wählen Sie die eigene Werkstatt
Auch die Partnerwerkstatt, die Ihnen die gegnerische Versicherung schmackhaft machen möchte, handelt natürlich in deren Interesse. Das Verhältnis von Preis und Leistung ist meist nicht optimal. Doch als Laie haben Sie in diesem Kontext kaum die Expertise, diese Dinge nachzuvollziehen und fachkundig einzuschätzen. Die von Ihnen gewählte Werkstatt wird dagegen unabhängig agieren und eine hochwertige Reparatur durchführen.
Beweise sind das A und O
Es ist von hoher Bedeutung, die Beweise zu sichern – auch dann, wenn Sie vielleicht der Meinung sein sollten, dass es keine rechtliche Auseinandersetzung oder gar einen Prozess geben wird. Bei einem gegnerischen Gutachter und einer Reparatur in der Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung ist die Sicherung der Beweise meist nicht gegeben.
Fazit: nicht blenden lassen!
Auch wenn der Schadenservice der gegnerischen Versicherung noch so attraktiv scheint, sollten Sie ein solches Angebot lieber nicht annehmen.