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Neuwert, Verkehrswert und Wiederbeschaffungswert - Bedeutung und Unterschiede

Neuwert, Verkehrswert oder Wiederbeschaffungswert beziehen sich auf den Wert, den ein Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt hat. Lesen Sie hier, was die Begriffe bedeuten und worin sich Neuwert, Verkehrswert und Wiederbeschaffungswert voneinander unterscheiden.

Wann wird der Neuwert benötigt?

Der Neuwert gibt den Wert eines Objekts wider, der aufgewendet werden muss, wenn dieses Objekt im neuen Zustand und zu einem bestimmten Stichtag erworben werden müsste. Damit weicht der Neuwert von dem Anschaffungspreis des Objekts ab, weil sich z. B. durch inflationäre Einflüsse ein niedrigerer oder ein höherer Neuwert ergeben könnte.

Der Neuwert eines Objekts spielt insbesondere bei Schadensfällen eine Rolle. Muss der Schädiger dem Geschädigten einen Schaden ersetzen, soll dieser keinen finanziellen Verlust erleiden. Ein unabhängiger Gutachter stellt aus diesem Grund den Neuwert des zu ersetzenden Objekts fest.

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert hat z.B. in der Immobilienbranche eine große Bedeutung. Soll ein Haus verkauft oder eine Wohnung vererbt werden, stellt ein Gutachter den Verkehrswert fest. Hierbei spielen sowohl die Ausstattung als auch die Lage der Immobilie eine wichtige Rolle. Auf dieser Basis des Verkehrswerts wird dann der Verkaufspreis oder die zu zahlende Erbschaftsteuer ermittelt.

Über den Immobilienmarkt hinaus, dient der Verkehrswert eines Objektes auch auf anderen Märkten als Basis für die Ermittlung des Verkaufspreises eines Objekts. Anders als bei der Ermittlung des Neuwerts legt der Gutachter bei der Feststellung des Verkehrswerts seinen Fokus auch auf den aktuellen Zustand einer Sache. Der Preis, den ein Käufer für das Objekt vor Jahren gezahlt hat, kann für die Ermittlung des Verkehrswerts nur als eine grobe Orientierungshilfe angesehen werden.

Wann muss der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden?

Der Wiederbeschaffungswert eines Objekts wird z. B. in einem Versicherungsfall ermittelt. Zu der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts werden die Kosten im Zeitpunkt der Anschaffung des Objekts oder eines vergleichbaren Objekts herangezogen.

Wurde das Objekt z. B. gestohlen oder zerstört, kann die geschädigte Person ihre Ansprüche dadurch geltend machen, dass ihr der Wiederbeschaffungswert des Objekts erstattet wird. Dies ist z. B. bei einer Uhr oder einem anderen Schmuckstück der Fall, wenn es sich bei dem Objekt um ein Unikat handelt.

Fazit

Muss in einem Schadensfall der Wert einer Immobilie, eines Autos oder eines Schmuckstücks ermittelt werden, ist es für die Erstellung eines Gutachtens wichtig, dass der richtige Wert ermittelt wird. Neuwert, Verkehrswert und Wiederbeschaffungswert grenzen sich voneinander ab. So ist für den Verkauf einer Immobilie der Verkehrswert zu ermitteln. Wurde dagegen ein Schmuckstück gestohlen, geht es immer um den Wiederbeschaffungswert.

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