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Nach Autounfall: Wertminderung deines Fahrzeugs?

Wertermittlung des Fahrzeugs durch einen KFZ-Gutachter

Ganz gleich ob schuldig oder unschuldig. Ein Verkehrsunfall mit dem Auto ist immer mit viel Stress und Ärger verbunden. Je nach dem Ausmaß des Schadens fallen oftmals umfangreiche Reparaturen an und das Fahrzeug steht nicht zur Verfügung. Obwohl die Kosten für die Reparaturen in fast allen Fällen von den Versicherungen getragen werden, hat das Fahrzeug einen bleibenden Makel.

Ein Unfallschaden stellt immer eine Wertminderung dar

Die meisten Fahrzeuge sind nach dem Beheben des Unfallschadens wieder fahrtüchtig und vor allem auch wieder verkehrssicher. Den Makel als Unfallwagen kriegt das Fahrzeug allerdings nicht mehr los. Dies gilt sogar bei kleinsten Schäden. Durch den Schaden am Fahrzeug tritt eine sogenannte Wertminderung ein. Das Fahrzeug kann daher nicht mehr zum eigentlichen Listenpreis verkauft werden. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt weiterverkauft, muss der Eigentümer den Unfallschaden angeben. Auch im Kaufvertrag sollte dieser Schaden auf jeden Fall vermerkt werden. Dies gilt auch für die Unfallfreiheit des Kraftfahrzeugs. Teilt der Verkäufer dem Käufer die reparierten Schäden nicht vor Vertragsabschluss mit, haftet er uneingeschränkt für ihm nachweislich bekannte Unfallschäden.

Ein Gutachter kann die Schäden am Fahrzeug berechnen

Nach einem Schaden durch einen unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur und auch die dadurch entstandene Wertminderung. Damit man als Geschädigter zu seinem Recht und zu seinem finanziellen Ausgleich kommt, empfiehlt sich die Begutachtung des Unfallfahrzeugs durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter. Der Gutachter kann feststellen, ob es sich um einen hohen Schaden oder einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Das Gutachten enthält in der Regel dann die Auflistung der festgestellten Mängel und die Berechnung der Wertminderung. In diese Berechnung fließt zum Beispiel der Kilometerstand, das Alter des Fahrzeugs, der Wiederbeschaffungswert und die Kosten der Unfallreparatur ein. Das Gutachten dient dem Geschädigten gleichzeitig als wichtige Grundlage für die gesamte Schadensabwicklung mit der Versicherung oder auch vor Gericht.

Die Wertminderung erhält im Schadensfall der Leasinggeber

Wer ein Leasingfahrzeug fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall. Dies liegt einfach daran, dass der Leasinggeber der Eigentümer ist. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Leasinggeber nach einem Verkehrsunfall umgehend informiert wird. Die Information des Leasinggebers sollte immer nach einem Unfallschaden erfolgen. Ganz gleich, ob es sich um einen selbst- oder unverschuldeten Schaden handelt.

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