
Beratung & Erstgespräch
Kostenlose Erstberatung zu Ihrem KFZ-Schaden, Ihren Rechten und dem richtigen Vorgehen.
Beratung & Erstgespräch — Kostenlose Orientierung nach einem Kfz-Schaden
Nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen Kfz-Schaden wissen viele Betroffene nicht, welche Schritte sie als Nächstes gehen sollen — und riskieren dadurch, Ansprüche zu verlieren oder zu früh ungünstige Vereinbarungen zu unterzeichnen. Unsere kostenlose Erstberatung gibt Ihnen Klarheit: über Ihre Rechte, das richtige Vorgehen und welche Leistungen in Ihrem Fall tatsächlich sinnvoll sind.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und für Sie ohne Kosten. Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung — ohne Verkaufsdruck. Das Ziel ist, dass Sie verstehen, was Ihnen zusteht, und eigenständig eine fundierte Entscheidung treffen können.
Praxis-Tipp: Bringen Sie zum Erstgespräch alle verfügbaren Unterlagen mit: Unfallbericht, Fotos, Polizeibericht, eventuelle Schriftstücke der Versicherung und Ihr Fahrzeugschein. Je mehr Informationen vorliegen, desto gezielter können wir beraten.
Ablauf
Das Erstgespräch ist niedrigschwellig und für Sie schnell zugänglich:
- Kontaktaufnahme — Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie unser Online-Formular. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
- Erste Einschätzung — Schon im ersten Telefonat können wir Ihnen häufig eine erste Orientierung geben: Ist ein Gutachten notwendig? Wer trägt die Kosten? Was sind Ihre nächsten Schritte?
- Persönliches Gespräch — Für komplexere Fragen vereinbaren wir ein persönliches Gespräch in unserem Büro oder kommen zu Ihnen. Dabei gehen wir auf Ihre konkrete Situation ein.
- Empfehlung — Sie erhalten eine klare Empfehlung: Welche Leistung ist in Ihrem Fall sinnvoll? Benötigen Sie ein Unfallgutachten, eine Gutachtenprüfung, eine Fahrzeugbewertung oder eine Unfallrekonstruktion? Wir empfehlen nur das, was Ihrem Fall tatsächlich nützt.
- Beauftragung — Möchten Sie uns mit einer Leistung beauftragen, erfolgt dies erst nach dem Erstgespräch und auf Basis eines klaren Angebots.
Ihre Rechte
Das Recht auf sachverständige Beratung ist in verschiedenen gesetzlichen Kontexten verankert. Nach einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden haben Sie gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf vollständige Schadensregulierung — einschließlich der Kosten für eine Beratung, die zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich ist.1
In der Praxis sind viele Geschädigte auf kostenlose Beratung angewiesen, weil Versicherungen von Beginn an auf eine schnelle, kostengünstige Einigung drängen. Eine unabhängige Erstberatung schützt Sie davor, voreilig Erklärungen zu unterzeichnen, die Ihre Ansprüche einschränken.2 Insbesondere die Unterzeichnung einer Abfindungsvereinbarung sollte niemals ohne vorige unabhängige Prüfung erfolgen.
Wenn Sie durch einen Rechtsschutzversicherer abgesichert sind, können in manchen Fällen auch Beratungskosten übernommen werden — informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über den genauen Umfang Ihres Schutzes.3
Kosten & Kostenübernahme
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es entstehen keine versteckten Kosten.
Werden im Anschluss an das Erstgespräch weitere Leistungen beauftragt — etwa ein Unfallgutachten oder eine Gutachtenprüfung — gelten für diese die jeweiligen Kostenregelungen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten vollständig.1 Wir informieren Sie transparent über anfallende Kosten, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Für die Beratungsleistung selbst — wenn kein Auftrag zur Gutachtenerstellung folgt — können in Einzelfällen geringe Beratungskosten entstehen, über die wir Sie vorab informieren.
Häufige Fragen
Wer kann die Erstberatung in Anspruch nehmen?
Die Erstberatung steht jedem offen, der einen Kfz-Schaden erlitten hat oder sich unsicher über das richtige Vorgehen nach einem Unfall ist. Ob Unfall, Diebstahlschaden, Fahrzeugkauf oder Leasingrückgabe — wir beraten Sie zu allen kfz-relevanten Fragen.
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja, das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Wir informieren Sie klar und vorab, wenn im weiteren Verlauf Kosten entstehen.
Was ist, wenn ich schon eine Erklärung bei der Versicherung abgegeben habe?
Das ist kein Grund, keine Beratung mehr zu suchen. Je nach Art der Erklärung und dem Zeitpunkt der Abgabe gibt es möglicherweise noch Handlungsspielraum. Wir analysieren Ihre Situation und erklären Ihnen, welche Optionen Sie noch haben.
Bieten Sie auch telefonische Beratung an?
Ja. Viele Fragen lassen sich bereits im Telefongespräch klären. Für komplexere Sachverhalte empfehlen wir ein persönliches Gespräch, um alle Details Ihrer Situation zu erfassen.
Können Sie mich auch an einen Rechtsanwalt vermitteln?
Wenn Ihr Fall juristische Begleitung erfordert — etwa bei strittiger Schuldfrage, Klage gegen eine Versicherung oder strafrechtlicher Relevanz — können wir Ihnen geeignete Anwälte für Verkehrsrecht empfehlen. Die Entscheidung über eine Mandatierung liegt selbstverständlich bei Ihnen.
Jetzt Gutachter beauftragen
Sie sind nach einem Unfall unsicher, was zu tun ist? Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihr kostenloses Erstgespräch. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
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Quellen
-
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes; Erstattungsfähigkeit von Beratungskosten zur Schadensregulierung ↩ ↩2
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/nach-dem-unfall/ — ADAC: Richtiges Verhalten nach einem Unfall — Worauf Geschädigte achten müssen ↩
-
https://www.adac.de/versicherung/rechtsschutzversicherung/ — ADAC: Rechtsschutzversicherung — Leistungsumfang und Beratungskosten ↩