
Gutachtenprüfung
Ihr bestehendes KFZ-Gutachten auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen lassen.
Gutachtenprüfung — Bestehendes Kfz-Gutachten unabhängig überprüfen lassen
Wenn Sie ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung oder einem ihr nahestehenden Sachverständigen erhalten haben, sollten Sie dessen Inhalt nicht ungeprüft akzeptieren. Eine unabhängige Gutachtenprüfung deckt auf, ob alle Schadenpositionen vollständig erfasst und korrekt berechnet wurden — und sichert damit Ihre Ansprüche. Versicherungsgutachten unterschätzen Schäden oder lassen einzelne Positionen weg, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Geschädigten führen kann.
Typische Schwachstellen in Versicherungsgutachten sind die Nichtberücksichtigung des merkantilen Minderwerts, zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert, fehlende Positionen wie UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder Beilackierung sowie eine unrealistische Einschätzung der Reparaturdauer.1 Eine professionelle Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen schützt Sie vor diesen Fallstricken.
Praxis-Tipp: Unterzeichnen Sie keine Abfindungsvereinbarung mit der Versicherung, bevor ein unabhängiger Sachverständiger Ihr Gutachten geprüft hat. Haben Sie einmal unterschrieben, sind weitergehende Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.
Ablauf
Die Gutachtenprüfung ist ein schlanker Prozess, der keine erneute Fahrzeugbesichtigung erfordern muss:
- Kontaktaufnahme — Reichen Sie das vorliegende Gutachten ein — per E-Mail, Post oder direkt in unserem Büro. Ergänzen Sie, wenn vorhanden, eigene Fotos und Reparaturrechnungen.
- Dokumentenprüfung — Unser Sachverständiger prüft das Gutachten auf Vollständigkeit aller Schadenpositionen, Korrektheit der Berechnungen, Übereinstimmung mit anerkannten Bewertungsstandards (DAT, Schwacke, BVSK-Honorarrahmen) sowie mögliche Kürzungen ohne Rechtsgrundlage.
- Stellungnahme — Sie erhalten eine schriftliche Gegendarstellung, in der alle beanstandeten Positionen detailliert aufgeführt sind.
- Weiteres Vorgehen — Auf Basis der Stellungnahme können Sie die Versicherung zur Nachzahlung auffordern, einen Rechtsanwalt einschalten oder ein Schiedsgutachten beantragen.
Sofern das vorliegende Gutachten erhebliche Mängel aufweist, empfehlen wir die Erstellung eines eigenen Gegengutachtens — dieses kann dann der Versicherung direkt gegenübergestellt werden.
Ihre Rechte
Das Recht auf freie Gutachterwahl schließt das Recht ein, die Richtigkeit eines gegnerischen Gutachtens anzuzweifeln und auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Die Kosten dieser Prüfung können — wenn sich Fehler bestätigen — als Teil des Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB geltend gemacht werden.2
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass die Versicherung nur dann kürzen darf, wenn das Gutachten erkennbar unrichtig ist oder der Sachverständige seine Kompetenzen überschritten hat.3 Kürzungen auf Basis interner Prüfberichte der Versicherung sind nicht ohne Weiteres zulässig — dies ist ein häufig unterschätzter Aspekt.
Ergeben sich im Rahmen der Prüfung grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen dem vorliegenden Gutachten und unserer Einschätzung, haben Sie das Recht, ein Schiedsgutachten zu beantragen. Das Verfahren dafür ist in § 84 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.4
Kosten & Kostenübernahme
Die Kosten für eine Gutachtenprüfung trägt zunächst der Auftraggeber. Stellen sich dabei Mängel im vorliegenden Gutachten heraus, können die Prüfkosten als Teil des Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB von der Gegenseite zurückverlangt werden.2
Wir beraten Sie im kostenlosen Erstgespräch darüber, ob eine Gutachtenprüfung in Ihrem Fall sinnvoll ist, und schätzen das Nachbesserungspotenzial realistisch ein, bevor ein Auftrag erteilt wird. Die Investition in eine Prüfung rechnet sich typischerweise, wenn ein merkantiler Minderwert nicht berücksichtigt oder der Wiederbeschaffungswert deutlich zu niedrig angesetzt wurde.
Häufige Fragen
Kann ich das Gutachten prüfen lassen, obwohl ich es nicht selbst in Auftrag gegeben habe?
Ja. Es spielt keine Rolle, wer das Gutachten ursprünglich in Auftrag gegeben hat. Liegt Ihnen das Dokument vor, können Sie es durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Das gilt insbesondere für Gutachten, die eine Versicherung Ihnen als Grundlage für die Schadensregulierung vorlegt.
Wie lange dauert eine Gutachtenprüfung?
Eine schriftliche Stellungnahme erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Muss das Fahrzeug erneut besichtigt werden?
Nicht zwingend. Für eine reine Dokumentenprüfung reicht das vorliegende Gutachten aus. Besteht Anlass zur Annahme, dass Schäden im Gutachten fehlerhaft erfasst wurden, empfehlen wir eine ergänzende Fahrzeugbesichtigung.
Was kann ich tun, wenn die Prüfung Fehler im Gutachten bestätigt?
Sie können die Versicherung schriftlich zur Nachbesserung und Nachzahlung auffordern. Bei Weigerung empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Unser Sachverständiger stellt Ihnen alle relevanten Unterlagen für diesen Schritt zur Verfügung.
Jetzt Gutachter beauftragen
Sie haben ein Gutachten erhalten und sind unsicher, ob Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt wurden? Lesen Sie auch unseren Ratgeber Versicherung zahlt weniger als im Gutachten, um typische Kürzungstricks zu erkennen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihr Dokument und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
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Quellen
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Häufige Mängel in Versicherungsgutachten ↩
-
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Umfang des Schadensersatzes; Erstattung von Gutachterkosten als Schadensposition ↩ ↩2
-
BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13 — Grenzen der Kürzung von Sachverständigenkosten durch Versicherungen ↩
-
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__84.html — § 84 VVG: Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten ↩