Wissen & Glossar
Erklärungen zu wichtigen Fachbegriffen aus dem Bereich KFZ-Gutachten und Schadensregulierung.
B
- Bagatellschaden Ein Bagatellschaden ist ein Kraftfahrzeugschaden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze, die derzeit bei ca. 750 EUR liegt, ab der ein Unfallgutachten in der Regel nicht erforderlich ist.
- Beilackierung Beilackierung bezeichnet das Lackieren angrenzender, nicht beschädigter Fahrzeugteile, um einen nahtlosen Farbübergang zum reparierten Bereich herzustellen.
- BVSK-Honorarbefragung Die BVSK-Honorarbefragung ist eine regelmäßig durchgeführte Erhebung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK), die branchenübliche Gutachterhonorare dokumentiert.
F
- Fiktive Abrechnung Bei der fiktiven Abrechnung macht der Unfallgeschädigte seinen Schadensersatzanspruch auf Basis des Gutachtens geltend, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
- Freie Gutachterwahl Die freie Gutachterwahl gibt dem Unfallgeschädigten das Recht, nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen — auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
H
I
K
M
N
- Naturalrestitution Naturalrestitution bezeichnet die rechtliche Pflicht des Schädigers, den vor dem schädigenden Ereignis bestehenden Zustand tatsächlich wiederherzustellen, anstatt Geldersatz zu leisten.
- Nutzungsausfallentschädigung Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Geldersatz, den ein Unfallgeschädigter erhält, wenn er sein Fahrzeug unfallbedingt vorübergehend nicht nutzen kann.
R
S
- Schadensersatz Schadensersatz nach § 249 BGB ist die rechtliche Verpflichtung des Schädigers, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
- Schadensminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Unfallgeschädigten nach § 254 BGB, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
T
U
V
W
- Wiederbeschaffungsaufwand Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und entspricht dem tatsächlichen finanziellen Aufwand zur Ersatzbeschaffung eines Totalschadenfahrzeugs.
- Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zahlen müssten.