
Unfallgutachten
Professionelles Unfallgutachten durch unabhängige KFZ-Sachverständige in Berlin – kostenlos bei unverschuldetem Unfall.
Unfallgutachten — Ihr Recht auf unabhängige Schadensfeststellung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gemäß § 249 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis — und damit das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt.1 Ein professionell erstelltes Schadengutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und bildet die Grundlage für eine vollständige Schadensregulierung.
Dabei ist es wichtig zu wissen: Ein Unfallgutachten ist kein Kostenvoranschlag. Während ein Kostenvoranschlag lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten schätzt, dokumentiert das Gutachten den gesamten Fahrzeugschaden einschließlich merkantilen Minderwerts, Nutzungsausfalls und weiterer Positionen rechtssicher und gerichtsfest.2 Nur auf Basis eines vollständigen Gutachtens können alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt werden.
Praxis-Tipp: Fotografieren Sie noch an der Unfallstelle alle Schäden aus mehreren Winkeln und sichern Sie die Personalien des Unfallgegners, bevor Sie die Polizei rufen. Diese Fotos sind später für den Sachverständigen besonders wertvoll.
Ablauf
Der Weg zum fertigen Unfallgutachten ist klar strukturiert und für Sie so unkompliziert wie möglich:
- Kontaktaufnahme — Melden Sie Ihren Schaden telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir sind 24 Stunden erreichbar und vereinbaren sofort einen Besichtigungstermin.
- Terminvereinbarung — Wir kommen zu Ihnen: zur Werkstatt, nach Hause oder direkt an die Unfallstelle — je nachdem, was für Sie am praktischsten ist.
- Fahrzeugbesichtigung — Unser Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug gründlich: Sichtschäden, verdeckte Schäden, Fahrzeugtechnik, Lack und Vorschäden werden systematisch erfasst und dokumentiert.
- Gutachtenerstellung — Alle Schadenpositionen werden berechnet, darunter Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden sowie die Nutzungsausfallentschädigung.
- Übergabe und Weiterleitung — Sie erhalten das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auf Wunsch leiten wir es direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung weiter.
Ihre Rechte
Das Recht auf freie Gutachterwahl ist ein von der Rechtsprechung fest verankertes Geschädigtenrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach bestätigt, dass der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen darf und die Kosten des Gutachtens zum erstattungsfähigen Schaden gehören.3 Die Versicherung des Schädigers darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben.
Liegt kein Bagatellschaden vor — die Bagatellgrenze liegt derzeit bei ca. 750 EUR4 — haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten. Dieses umfasst alle relevanten Schadenpositionen:
- Reparaturkosten einschließlich UPE-Aufschläge, Verbringungskosten und Beilackierung
- Merkantiler Minderwert — der verbleibende Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur, bei Fahrzeugen bis zu fünf Jahren Alter regelmäßig anerkannt5
- Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur, je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 EUR pro Tag6
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
- Gutachterkosten selbst — vollständig von der gegnerischen Versicherung zu tragen3
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden — wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen — kann unter Umständen die 130-Prozent-Regel greifen: Sie dürfen das Fahrzeug reparieren lassen, solange die Kosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht überschreiten und Sie ein besonderes Integritätsinteresse nachweisen.7
Kosten & Kostenübernahme
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen für das Unfallgutachten keine Kosten. Die Kosten des Sachverständigen gehören gemäß § 249 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig übernommen.3
Die Höhe des Sachverständigenhonorars orientiert sich an der Schadenshöhe und folgt den anerkannten Honorarrahmen des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK).8 Diese Honorare sind von den Versicherungen zu erstatten — Kürzungsversuche können wir für Sie rechtlich einordnen.
Handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall oder ist die Kostenfrage unklar, beraten wir Sie kostenfrei über Ihre Möglichkeiten.
Häufige Fragen
Muss ich das Fahrzeug zur Begutachtung in eine Werkstatt bringen?
Nein. Der Gutachter kommt zu Ihnen — ob nach Hause, zu Ihrer Werkstatt oder an einen anderen von Ihnen gewählten Ort in Berlin. Eine Werkstattbindung besteht nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Das Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen erfasst alle Schadenpositionen rechtssicher: Reparaturkosten, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung und — bei Totalschaden — Wiederbeschaffungswert und Restwert. Nur das Gutachten bildet eine vollständige Grundlage für die Schadensregulierung.
Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen oder kürzen?
Die gegnerische Versicherung kann Einwände erheben, ist aber grundsätzlich verpflichtet, die Kosten eines plausiblen Gutachtens zu erstatten. Ungerechtfertigte Kürzungsversuche können wir dokumentieren und Ihrem Rechtsanwalt oder direkt der Versicherung gegenüber begründet widersprechen.
Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten erhalte?
In der Regel erhalten Sie das vollständige Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.
Darf die Versicherung mir einen eigenen Gutachter schicken?
Nein. Das Recht auf freie Gutachterwahl steht Ihnen als Geschädigtem zu. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Deren Gutachter vertreten die Interessen der Versicherung, nicht Ihre.
Jetzt Gutachter beauftragen
Sie hatten einen Unfall und möchten Ihre Ansprüche sichern? Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Geschädigter und erfahren Sie, was ein Kfz-Gutachten kostet. Kontaktieren Sie uns jetzt — die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und kommen schnellstmöglich zu Ihnen.
Schaden jetzt per WhatsApp melden
Quellen
-
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes ↩
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Kfz-Gutachten nach Unfall — Wann ist es sinnvoll? ↩
-
BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 — Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten; BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13 — Freie Gutachterwahl des Geschädigten ↩ ↩2 ↩3
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Bagatellgrenze ca. 750 EUR ↩
-
https://www.bvsk.de/presse/bvsk-informationen — BVSK-Informationen zum merkantilen Minderwert ↩
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfall/ — ADAC Nutzungsausfalltabelle: Tagessätze nach Fahrzeugklasse ↩
-
BGH, Urteil vom 08.12.2009, Az. VI ZR 119/09 — 130-Prozent-Regel und Integritätsinteresse ↩
-
https://www.bvsk.de/sachverstaendige/honorar — BVSK-Honorarrahmen für Kfz-Sachverständige ↩