Die Gutachter24

Nutzungsausfall-Rechner: Tagesgeld nach Unfall berechnen

Berechnen Sie Ihre Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall – basierend auf der Schwacke-Tabelle, schnell und kostenlos.

Nutzungsausfall-Rechner

Unsicher? Wählen Sie Gruppe C (VW Golf) als Richtwert.

Typische Reparaturdauer: leichte Schäden 3–7 Tage, mittlere 7–21 Tage, schwere Schäden 3–8 Wochen.

Mietwagen genutzt?

Für den gesamten Zeitraum der Reparatur.

Hinweis: Die angezeigten Tagessätze basieren auf den Schwacke-Gruppierungen und dienen als Richtwert. Die tatsächliche Einstufung Ihres Fahrzeugs und die aktuellen Tagessätze können abweichen und erfordern eine individuelle Bewertung im Rahmen eines Kfz-Gutachtens.

Nutzungsausfall nach Unfall berechnen

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dieser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, welcher Tagessatz Ihnen zusteht und wie hoch Ihre Gesamtentschädigung ausfallen kann. Wählen Sie die Schwacke-Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs, geben Sie die Ausfallzeit in Tagen ein und erfahren Sie sofort Ihren voraussichtlichen Anspruch.

Das Ergebnis dient als erste Orientierung. Für einen rechtssicheren Anspruch, den die gegnerische Versicherung anerkennen muss, ist die Einstufung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen erforderlich. Die Kosten dafür trägt bei Fremdverschulden die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Was ist die Schwacke-Tabelle?

Die Schwacke-Tabelle ist das in Deutschland am weitesten verbreitete System zur Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung. Sie teilt Fahrzeuge in Gruppen von A bis L ein, wobei jede Gruppe einem bestimmten Tagessatz entspricht.1

Die Einstufung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, dem Alter und der Ausstattung des Fahrzeugs:

Die genaue Einstufung Ihres Fahrzeugs kann nur ein Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtens verbindlich vornehmen. Versicherungen versuchen regelmäßig, Fahrzeuge in niedrigere Gruppen einzustufen, um die Entschädigung zu kürzen.

Rechtlicher Hintergrund

Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ergibt sich aus § 249 BGB. Danach ist der Schädiger verpflichtet, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.2

Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass die Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen eigenständigen Vermögenswert darstellt. Wird dem Geschädigten diese Nutzungsmöglichkeit entzogen, steht ihm eine Entschädigung zu — unabhängig davon, ob er tatsächlich einen Mietwagen angemietet hat (BGH, Urteil vom 10.06.2008, Az. VI ZR 248/07).3

Wichtig ist dabei das Prinzip der Alternativität: Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich für einen der beiden Wege entscheiden. Hat er für den gesamten Ausfallzeitraum einen Mietwagen genutzt, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwacke-Tabelle, die von der Rechtsprechung als geeignete Schätzgrundlage anerkannt ist. Allerdings steht es Versicherungen frei, die konkrete Einstufung zu bestreiten — ein Gutachten sichert Ihre Position.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Nutzungsausfallentschädigung verlangen?

Die Entschädigung steht Ihnen für die gesamte Dauer zu, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können — also von der Schadensmeldung bis zur Fertigstellung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Bei Totalschaden umfasst dies die Wiederbeschaffungsdauer (üblicherweise 10–14 Tage). Eine verzögerte Reparatur, die Sie nicht zu verantworten haben, verlängert den Anspruchszeitraum.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei Totalschaden?

Ja. Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht repariert werden kann, steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung zu. Die typische Wiederbeschaffungsdauer liegt bei 10–14 Tagen, kann aber je nach Fahrzeugtyp länger sein.

Was sind Vorhaltekosten und darf die Versicherung diese abziehen?

Vorhaltekosten sind die Kosten, die Ihnen auch ohne Unfall für das Fahrzeug entstanden wären (z. B. Versicherung, Steuer). Einige Versicherungen versuchen, diese von der Nutzungsausfallentschädigung abzuziehen. Diese Praxis ist rechtlich umstritten und wird von vielen Gerichten abgelehnt.

Mietwagen oder Nutzungsausfall — was ist besser?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind (z. B. für den Arbeitsweg), ist ein Mietwagen oft sinnvoller. Die Nutzungsausfallentschädigung ist dagegen ein pauschaler Geldbetrag, über den Sie frei verfügen können. Unser Rechner zeigt Ihnen beide Werte zum Vergleich.

Ihren Anspruch professionell absichern

Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung über die Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung. Doch die tatsächliche Einstufung Ihres Fahrzeugs und die genaue Ausfallzeit kann nur ein Kfz-Sachverständiger rechtssicher dokumentieren. In unserem Gutachten berechnen wir den Nutzungsausfall auf Basis der aktuellen Schwacke-Tabelle und setzen uns für die korrekte Einstufung ein.

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keinerlei Kosten: Die Gutachtergebühren trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Jetzt kostenlos Gutachter anfragen →

Quellen

  1. ADAC — Nutzungsausfallentschädigung: Was Ihnen zusteht — abrufbar unter adac.de

  2. § 249 BGB — Bürgerliches Gesetzbuch, Schadensersatz: Art und Umfang — abrufbar unter gesetze-im-internet.de

  3. BGH, Urteil vom 10.06.2008, Az. VI ZR 248/07 — abrufbar unter dejure.org