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Restwert-Kalkulator: Fahrzeugrestwert nach Unfall schätzen

Erhalten Sie eine erste Orientierung zum Restwert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall und erfahren Sie, warum der Restwert im Gutachten entscheidend ist.

Restwert-Kalkulator

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Den Wiederbeschaffungswert finden Sie im Schreiben der Versicherung.

Restwert-Kalkulator — Fahrzeugrestwert nach Unfall einschätzen

Nach einem Unfall mit Totalschaden steht eine entscheidende Frage im Raum: Was ist Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert? Der sogenannte Restwert bestimmt maßgeblich, wie viel Geld Ihnen die Versicherung für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erstatten muss. Mit dem Kalkulator oben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob das Restwert-Angebot der Versicherung plausibel erscheint.

Wichtig: Die angezeigte Spanne ersetzt kein Gutachten. Für einen rechtssicheren Restwert, der von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird, ist die Bewertung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen erforderlich.

Wie wird der Restwert ermittelt?

Der Restwert eines Unfallfahrzeugs ist der Preis, den ein seriöser Aufkäufer auf dem allgemeinen regionalen Markt für das beschädigte Fahrzeug zahlen würde. Die Ermittlung erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen, der den Zustand des Fahrzeugs, die Schwere der Schäden und die aktuelle Marktlage berücksichtigt.

Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  1. Schadensschwere: Ein Fahrzeug mit leichten optischen Schäden behält einen deutlich höheren Restwert als eines mit Strukturschäden am Rahmen oder einem wirtschaftlichen Totalschaden.

  2. Fahrzeugalter und Zustand: Neuere Fahrzeuge in gutem Zustand erzielen tendenziell höhere Restwerte, da verwertbare Ersatzteile und die Substanz des Fahrzeugs wertvoller sind.

  3. Marktlage: Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt beeinflussen den erzielbaren Restwert.

Die Restwertbörsen-Falle

Versicherungen nutzen zunehmend sogenannte Internet-Restwertbörsen, um höhere Restwerte für beschädigte Fahrzeuge zu ermitteln. Auf diesen Plattformen bieten überregionale Händler auf Unfallfahrzeuge — oft zu Preisen, die auf dem lokalen Markt nicht erzielbar sind. Das Ziel: Durch einen höheren Restwert sinkt der Wiederbeschaffungsaufwand, und die Versicherung zahlt weniger.1

Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass Geschädigte sich grundsätzlich auf den Restwert im Gutachten ihres eigenen Sachverständigen verlassen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug über eine Restwertbörse zu veräußern oder das höchste Internetangebot zu akzeptieren.2

Rechtlicher Hintergrund

Der Restwert ist ein zentraler Bestandteil der Schadensabrechnung nach § 249 BGB. Der Wiederbeschaffungsaufwand — also der Betrag, den die Versicherung erstatten muss — ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Der BGH hat in mehreren Grundsatzurteilen die Position der Geschädigten gestärkt:

Diese Rechtsprechung unterstreicht: Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr wichtigstes Instrument gegen Restwert-Manipulation durch Versicherungen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten. Der Restwert ist der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Die Differenz — der Wiederbeschaffungsaufwand — ist der Betrag, den die gegnerische Versicherung Ihnen erstatten muss.

Warum weicht der Restwert der Versicherung von dem meines Gutachters ab?

Versicherungen nutzen häufig Internet-Restwertbörsen, auf denen überregionale Händler höhere Preise bieten als auf dem lokalen Markt erzielbar wären. Ein höherer Restwert bedeutet für die Versicherung eine geringere Auszahlung. Laut BGH-Rechtsprechung dürfen Sie sich auf den Restwert Ihres unabhängigen Gutachters stützen.

Muss ich mein Fahrzeug an den Höchstbietenden einer Restwertbörse verkaufen?

Nein. Der BGH hat entschieden, dass Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Restwert veräußern dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, Angebote aus Internetbörsen einzuholen oder zu akzeptieren.2

Ab wann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Allerdings gilt die 130-Prozent-Regel: Übersteigen die Reparaturkosten den WBW um maximal 30 Prozent, darf das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen noch repariert werden. In beiden Fällen ist der Restwert entscheidend für Ihre Ansprüche.

Restwert professionell ermitteln lassen

Der Kalkulator gibt Ihnen eine erste Orientierung — doch nur ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger kann den tatsächlichen Restwert Ihres Fahrzeugs rechtssicher ermitteln. Unser Gutachten wird von Versicherungen und Gerichten anerkannt und schützt Sie vor zu niedrigen Restwert-Angeboten. Bei Fremdverschulden entstehen Ihnen keinerlei Kosten: Die Gutachterkosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung — wir kommen zu Ihnen.

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Quellen

  1. § 249 BGB — Bürgerliches Gesetzbuch, Schadensersatz: Art und Umfang, abrufbar unter gesetze-im-internet.de

  2. BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. VI ZR 205/08, abrufbar unter dejure.org 2 3

  3. BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, abrufbar unter dejure.org