
Ablauf eines KFZ-Gutachtens – Von der Beauftragung bis zum fertigen Bericht
Wie läuft ein KFZ-Gutachten ab? Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Schadensregulierung – Schritt für Schritt erklärt.
Ablauf eines Kfz-Gutachtens — 5 Schritte von der Beauftragung bis zur Auszahlung
Ein professionelles Kfz-Gutachten nach einem Unfall ist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung abgeschlossen — Sie müssen das Fahrzeug nicht wegbringen und keinen langen Wartezeiten ausgesetzt sein.1 Dieser Artikel erklärt jeden einzelnen Schritt des Ablaufs, damit Sie wissen, was Sie erwartet und was Sie selbst zur reibungslosen Abwicklung beitragen können.

Schritt 1 bis 3: Von der Kontaktaufnahme zur Fahrzeugbesichtigung
Schritt 1: Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung
Der erste Schritt ist der Anruf oder die Nachricht an den Sachverständigen. Ein seriöser Gutachter fragt dabei zunächst nach dem Unfallhergang, dem ungefähren Schadensumfang und ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist. Auf Basis dieser Ersteinschätzung kann er bereits beurteilen, ob ein vollständiges Schadengutachten oder eine andere Gutachtenform sinnvoll ist.
Was Sie für die Kontaktaufnahme bereithalten sollten:
- Unfallzeitpunkt und grober Hergang
- Angaben zum Fahrzeug (Marke, Modell, Erstzulassung, ungefähre Laufleistung)
- Informationen zum Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung (Versicherungsschein-Nummer, wenn vorhanden)
- Ihr Standort, da der Gutachter in der Regel zu Ihnen kommt
Dieser erste Schritt ist kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung später alle anfallenden Kosten.2
Schritt 2: Terminvereinbarung innerhalb von 24 Stunden
Nach der Ersteinschätzung wird ein Besichtigungstermin vereinbart — in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme, auch am Wochenende oder abends. Der Sachverständige kommt direkt zu Ihnen: an Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsplatz oder zu der Werkstatt, bei der das Fahrzeug bereits steht.
Sie müssen das Fahrzeug nicht selbst irgendwohin bringen. Die freie Gutachterwahl umfasst auch die freie Wahl des Besichtigungsortes — die Haftpflichtversicherung kann Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch einen bestimmten Ort vorschreiben.3
Wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug bis zur Besichtigung nicht reparieren. Sobald eine Werkstatt mit den Arbeiten begonnen hat, können nachträgliche Erkenntnisse zu verdeckten Schäden unter Umständen nicht mehr eindeutig dem Unfall zugeordnet werden.
Schritt 3: Fahrzeugbesichtigung und Schadensaufnahme
Die Besichtigung selbst dauert je nach Schadensumfang zwischen 30 und 90 Minuten. Der Sachverständige führt dabei folgende Tätigkeiten aus:
- Sichtprüfung der Außenschäden: Alle sichtbaren Deformationen, Kratzer, Lackschäden und beschädigte Anbauteile werden protokolliert und fotografiert.
- Unterbodeninspektion: Schäden an Fahrwerk, Karosserieboden und Achskomponenten, die von außen nicht sichtbar sind.
- Motorraum und Technik: Prüfung auf unfallbedingte Schäden an Antrieb, Kühlung und Elektronik.
- Vermessung der Karosserie: Bei Verdacht auf strukturelle Schäden wird die Karosseriegeometrie geprüft.
- Innenraum: Dokumentation von Schäden an Airbags, Sicherheitsgurten, Armaturenbrett und Sitzanlage.
Zeigen Sie dem Sachverständigen alle Ihnen bekannten Vorschäden und informieren Sie ihn über Besonderheiten des Fahrzeugs — zum Beispiel kürzlich durchgeführte Reparaturen oder Nachrüstungen, die den Fahrzeugwert beeinflussen.4
Schritt 4 und 5: Gutachtenerstellung und Übergabe
Schritt 4: Erstellung des Gutachtens
Nach der Besichtigung erstellt der Sachverständige das vollständige schriftliche Gutachten in seinem Büro. Dabei fließen neben den Besichtigungsergebnissen auch externe Datenquellen ein: Marktpreisrecherchen (über DAT, SilverDAT oder Eurotax-Schwacke), aktuelle Ersatzteilpreiskataloge sowie Stundenverrechnungssätze regionaler Fachwerkstätten.5
Das Gutachten enthält alle relevanten Schadenpositionen:
| Position | Bedeutung |
|---|---|
| Reparaturkostenaufstellung | Lohnkosten, Ersatzteile, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten |
| Wiederbeschaffungswert | Marktwert eines gleichwertigen, unbeschädigten Fahrzeugs |
| Restwert | Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs |
| Merkantiler Minderwert | Verbleibender Wertverlust trotz Reparatur |
| Nutzungsausfallentschädigung | Tagesatz und Anzahl der Reparaturtage |
Die Erstellung dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.6
Schritt 5: Übergabe und Weiterleitung an die Versicherung
Das fertige Gutachten erhalten Sie in digitaler Form (PDF) und auf Wunsch auch in Papierform. Der Sachverständige leitet das Gutachten auf Wunsch direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung weiter. Gleichzeitig erhalten Sie eine Kopie — wichtig, damit Sie die Regulierung selbst nachverfolgen können.
Was nach der Übergabe geschieht:
- Die Haftpflichtversicherung prüft das Gutachten und äußert sich zur Regulierung, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
- Sie entscheiden dann: Reparatur auf Basis des Gutachtens bei einer Werkstatt Ihrer Wahl (konkrete Abrechnung) oder Auszahlung des Nettoreparaturbetrags ohne Reparatur (fiktive Abrechnung).
- Bei Totalschaden: Auszahlung des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).
Bei Differenzen zwischen Gutachten und Regulierungsangebot der Versicherung empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.7
Rechtlicher Hintergrund
Die Grundlage für den Anspruch auf ein Kfz-Gutachten ist § 249 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Danach hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung des zur Schadensbehebung erforderlichen Geldbetrags, zu dem ausdrücklich auch die Kosten eines Sachverständigen gehören.8
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass ein Geschädigter die für die Schadensermittlung erforderlichen Sachverständigenkosten als Teil seines Schadensersatzes verlangen kann — und zwar unabhängig davon, ob er das Fahrzeug letztlich reparieren lässt oder nicht.9 Die Versicherung ist verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.
Achten Sie darauf, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall keine Frist versäumen: Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist.10
Praxis-Tipp: Beauftragen Sie den Sachverständigen noch vor der Übergabe des Fahrzeugs an eine Werkstatt. Nur so können alle Schäden im Originalzustand erfasst werden. Falls eine Werkstatt das Fahrzeug bereits in der Halle hat, informieren Sie sie ausdrücklich, dass noch keine Reparaturarbeiten beginnen dürfen, bis der Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der gesamte Ablauf — von Unfall bis Geldeingang?
Von der Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten vergehen typischerweise 2 bis 3 Tage (Besichtigung am nächsten Tag, Gutachten innerhalb von 48 Stunden). Die anschließende Regulierung durch die Haftpflichtversicherung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei unkomplizierten Fällen können auch 2 Wochen ausreichen, bei Streitigkeiten oder Rückfragen kann es länger dauern.
Muss ich das Fahrzeug zur Besichtigung irgendwo hinbringen?
Nein. Der Sachverständige kommt zu Ihnen — an Ihren Wohnort, Arbeitsplatz oder zur Werkstatt. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug an einen bestimmten Ort zu bringen. Die freie Gutachterwahl schließt auch die freie Wahl des Besichtigungsortes ein.
Was passiert, wenn mein Auto nicht mehr fahrbereit ist?
Auch dann ist die Besichtigung kein Problem. Der Sachverständige kommt zur Unfallstelle, zur Werkstatt, zum Abschleppunternehmen oder wohin das Fahrzeug gebracht wurde. Informieren Sie den Sachverständigen bei der Ersteinschätzung über die Situation, damit er alles Notwendige mitbringt.
Kann ich den Ablauf beschleunigen?
Ja. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit: Fahrzeugschein, Führerschein, Informationen zum Unfallgegner und zur Haftpflichtversicherung sowie Fotos, die Sie selbst an der Unfallstelle gemacht haben. Je vollständiger Ihre Angaben bei der Ersteinschätzung sind, desto schneller kann der Gutachter arbeiten.
Fazit
Ein professionelles Kfz-Gutachten läuft unkompliziert ab und beansprucht kaum Zeit von Ihrer Seite: Kontaktaufnahme, Termin am nächsten Tag, Besichtigung in maximal 90 Minuten, fertiges Gutachten innerhalb von 48 Stunden. Der Sachverständige übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, wenn Sie das wünschen.
Das Wichtigste: Beauftragen Sie den Gutachter bevor die Werkstatt beginnt — und wählen Sie ihn selbst, nicht auf Empfehlung der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie nach einem Unfall sofort Unterstützung benötigen, melden Sie sich jetzt bei uns.
Quellen
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall/unfallrecht/kfz-sachverstaendiger/ — ADAC: Kfz-Sachverständiger nach Unfall — Ablauf der Begutachtung ↩
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall/unfallrecht/sachverstaendigenkosten/ — ADAC: Wer zahlt das Sachverständigengutachten? ↩
-
BGH, Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13 — Freie Gutachterwahl des Unfallgeschädigten ↩
-
https://www.bvsk.de/fileadmin/user_upload/pdf/Informationen/BVSK_Merkblatt_Unfall.pdf — BVSK: Merkblatt für Unfallopfer — Vorbereitung auf die Besichtigung ↩
-
https://www.bvsk.de/ueber-den-bvsk/qualitaetssicherung — BVSK: Datengrundlagen für Fahrzeugbewertung und Reparaturkostenkalkulation ↩
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall/unfallrecht/kfz-sachverstaendiger/ — ADAC: Bearbeitungsdauer eines Kfz-Gutachtens ↩
-
https://www.adac.de/verkehr/unfall/unfallrecht/schadensregulierung/ — ADAC: Schadensregulierung nach dem Unfall — Ablauf und Fristen ↩
-
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 Abs. 2 BGB: Sachverständigenkosten als Bestandteil des Schadensersatzes ↩
-
BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 — Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten unabhängig von der Reparatur ↩
-
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html — § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist ↩