
Unfallbericht richtig erstellen – Vorlage und Tipps
Den Unfallbericht richtig ausfüllen: Was rein muss, was Sie vermeiden sollten und wie Sie den Europäischen Unfallbericht korrekt nutzen.
Unfallbericht richtig erstellen — Vorlage und Tipps
Unfallbericht: Die wichtigste Grundlage für Ihre Schadensregulierung
Der Unfallbericht — insbesondere der Europäische Unfallbericht — ist das wichtigste Dokument nach einem Verkehrsunfall ohne Verletzte: Er sichert Personalien, Versicherungsdaten und den Unfallhergang, ohne dass die Polizei benötigt wird. Ein falsch ausgefüllter Bericht oder ein unbedachtes Schuldeingeständnis kann jedoch Ihren gesamten Schadensersatzanspruch gefährden.
Den Europäischen Unfallbericht (auch: Europäisches Unfallprotokoll, englisch: European Accident Statement) gibt es in Deutschland kostenlos bei fast allen Kfz-Versicherungen.1 Er ist in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich gestaltet und wird auch bei Auslandsunfällen anerkannt. Die Nutzung des Formulars ist freiwillig, aber in der Praxis dringend empfohlen — er schafft Klarheit und beschleunigt die Schadensregulierung erheblich.
Was gehört in den Unfallbericht?
Der Europäische Unfallbericht ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die von beiden Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt werden. Beide erhalten je einen Durchdruck. Folgende Informationen sind einzutragen:
Allgemeine Angaben
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls (Straße, Ort, Bundesland)
- Verletzte Personen: Anzahl und ob Verletzte vorhanden (ja/nein)
- Sachschäden außer an beiden Fahrzeugen (z. B. beschädigte Leitplanken, Straßenschilder)
- Zeugen: Name und Anschrift aller Zeugen
Angaben zu Fahrzeug A und Fahrzeug B
Für jedes Fahrzeug sind einzutragen:
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugtyp und -marke
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters
- Name und Anschrift des Fahrers (falls abweichend)
- Führerschein-Nr., ausgestellt von, gültig bis
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer
- Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungsbescheinigung) — Nummer und Gültigkeitsdauer
Unfallhergang — Skizze und Ankreuzfelder
Das Formular enthält Ankreuzfelder für typische Unfallsituationen (z. B. “Fahrzeug fuhr geradeaus”, “Einfahrt in Parkplatz”, “Spurwechsel”). Kreuzen Sie nur die Felder an, die auf Ihre Situation zutreffen — nicht mehr.
Die Skizze des Unfallorts ist besonders wichtig: Zeichnen Sie vereinfacht Fahrbahn, Fahrtrichtungen beider Fahrzeuge, Straßenschilder, Fahrbahnmarkierungen und die Aufprallstelle ein. Eine klare Skizze ist oft wertvoller als jeder Text.
Was Sie beim Unfallbericht vermeiden sollten
Kein Schuldeingeständnis unterschreiben
Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Im Unfallbericht gibt es Felder für die eigene Aussage zum Unfallhergang. Diese Felder dienen der sachlichen Beschreibung — nicht der Schuldzuweisung. Unterschreiben Sie niemals eine Formulierung, die ein Schuldeingeständnis enthält.2
Ein Schuldeingeständnis am Unfallort ist rechtlich bindend und kann dazu führen, dass Ihre eigene Haftpflichtversicherung Sie schlechter stellt oder in Regress nimmt. Schreiben Sie nur, was tatsächlich passiert ist — sachlich, ohne Bewertung der Schuldfrage.
Richtig: “Ich fuhr rückwärts aus der Parklücke heraus und bemerkte das andere Fahrzeug nicht.” Falsch: “Ich war schuld und habe den anderen übersehen.”
Keine Vermutungen schreiben
Tragen Sie nur gesicherte Tatsachen ein. Vermutungen über Geschwindigkeit, Reaktionszeit oder das Verhalten des anderen Fahrers gehören nicht in den Bericht.
Kein Druck durch den anderen Unfallbeteiligten
Wenn der andere Fahrer versucht, Sie zu einer bestimmten Formulierung zu drängen oder auf eine schnelle Unterschrift besteht, haben Sie das Recht zu warten und alles in Ruhe zu lesen. Unterschreiben Sie nichts unter Druck.3
Formular vollständig ausfüllen — keine Lücken lassen
Leere Felder können nachträglich von anderen Personen ausgefüllt werden. Streichen Sie alle Felder, die nicht zutreffen, mit einem klaren Strich durch.
Alternativen und Ergänzungen zum Unfallbericht
Polizeiprotokoll: Bei Personenschäden, unklarer Haftungslage, unter Drogen- oder Alkoholverdacht oder wenn der andere Beteiligte sich weigert, den Unfallbericht auszufüllen, sollten Sie die Polizei rufen. Das Polizeiprotokoll ist für die Schadensregulierung genauso verwendbar und hat zusätzliche Beweiskraft.4
Fotos: Ergänzen Sie den Unfallbericht immer durch eigene Fotos: Beide Fahrzeuge aus allen Richtungen, Unfallspuren auf der Fahrbahn (Bremsspuren, Glassplitter), Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen, Kennzeichen beider Fahrzeuge, Fotos der Führerscheine und Ausweise beider Fahrer.
Zeugenangaben: Notieren Sie Zeugen, bevor diese die Unfallstelle verlassen. Zeugenaussagen können später entscheidend für die Schuldfrage sein.
Dashcam-Aufnahmen: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel herangezogen werden, unterliegen aber datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Die Rechtslage ist nicht abschließend geklärt, jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess grundsätzlich bejaht.5
Rechtlicher Hintergrund
Die Pflicht zur Feststellung der Unfallbeteiligten ergibt sich aus § 142 Strafgesetzbuch (StGB): Jeder Unfallbeteiligte muss am Ort warten, bis die Personalien und Versicherungsdaten festgestellt sind. Der Europäische Unfallbericht ist ein privatrechtliches Instrument und ersetzt nicht die gesetzliche Wartepflicht.
Gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Geschädigte Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht ist die wichtigste Grundlage, um diesen Anspruch durchzusetzen — er dokumentiert den Unfallhergang und die Haftungsverhältnisse. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Bericht kann die Beweislage zu Ihrem Nachteil verschieben.6
Praxis-Tipp: Bewahren Sie immer einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf — am besten zusammen mit einem Stift und einer kleinen Taschenlampe für Unfälle bei Dunkelheit. Laden Sie zusätzlich eine digitale Version auf Ihr Smartphone; viele Kfz-Versicherungen bieten diese als App an.
Häufige Fragen
Ist der Europäische Unfallbericht Pflicht?
Nein, das Formular ist freiwillig. Es erleichtert aber die Schadensregulierung erheblich und wird von allen deutschen und europäischen Versicherern akzeptiert. Bei reinen Sachschäden ohne Polizei ist er das praktischste Dokumentationsmittel.
Muss ich den Unfallbericht unterschreiben, wenn der andere Fahrer ihn ausgefüllt hat?
Nein. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Wenn der andere Fahrer unzutreffende Formulierungen eingetragen hat, korrigieren Sie diese vor der Unterschrift. Sie dürfen die Unterschrift auch ganz verweigern — dann können Sie Ihre eigene Darstellung separat dokumentieren.
Was tun, wenn der andere Fahrer keinen Unfallbericht ausfüllen will?
Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp sowie Personalien (soweit zugänglich) und rufen Sie die Polizei. Wenn der andere Fahrer die Unfallstelle verlässt, ohne seine Daten zu hinterlassen, erstatten Sie Anzeige wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB).
Kann ich den Unfallbericht nachträglich ändern?
Nein. Sobald beide Parteien unterschrieben haben, ist das Dokument abgeschlossen. Wenn Sie Korrekturen vornehmen möchten, muss dies vor der Unterschrift geschehen und von beiden Parteien gegengezeichnet werden. Einseitige nachträgliche Änderungen sind unzulässig.
Was mache ich, wenn ich den Unfallbericht verloren habe oder kein Exemplar hatte?
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung — die meisten bieten Vordrucke als Download auf ihrer Website oder als App an. Die Angaben des anderen Unfallbeteiligten kann die Polizei oder Ihre Versicherung ggf. beschaffen, wenn Kennzeichen und Unfallort bekannt sind.
Fazit
Der Europäische Unfallbericht ist Ihr wichtigstes Werkzeug nach einem Verkehrsunfall ohne Polizei — er dokumentiert alles, was Sie für die Schadensregulierung brauchen. Füllen Sie ihn sorgfältig und ohne Schuldzuweisungen aus, sichern Sie ihn durch Fotos und Zeugenangaben, und unterschreiben Sie nichts unter Druck. Wenn Sie unsicher über die nächsten Schritte sind, kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt und vollständig geltend zu machen.
Quellen
-
ADAC, Europäischer Unfallbericht: Ausfüllen und Verwendung — abrufbar unter https://www.adac.de/recht/autorecht/unfall/europaeischer-unfallbericht/ ↩
-
ADAC, Schuldeingeständnis am Unfallort: Was Sie vermeiden sollten — abrufbar unter https://www.adac.de/recht/autorecht/unfall/ ↩
-
Allianz, Unfallbericht richtig ausfüllen: Tipps und häufige Fehler — abrufbar unter https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/ratgeber/unfallbericht/ ↩
-
ADAC, Polizei beim Unfall: Wann muss man die Polizei rufen? — abrufbar unter https://www.adac.de/recht/autorecht/unfall/polizei-bei-unfall/ ↩
-
BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17 — Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel — abrufbar unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.05.2018&Aktenzeichen=VI%20ZR%20233%2F17 ↩
-
§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Naturalrestitution — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html ↩