
BVSK-Honorarbefragung
Die BVSK-Honorarbefragung ist eine regelmäßig durchgeführte Erhebung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK), die branchenübliche Gutachterhonorare dokumentiert.
BVSK-Honorarbefragung
Definition: Die BVSK-Honorarbefragung ist eine regelmäßige Befragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) unter seinen Mitgliedern, die den branchenüblichen Honorarrahmen für Kfz-Schadensgutachten dokumentiert und als Orientierungsrahmen bei der Honorarabrechnung sowie bei der Überprüfung durch Gerichte und Versicherungen dient.1
Erklärung
Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) erhebt regelmäßig — in der Regel alle zwei Jahre — die tatsächlich in Rechnung gestellten Honorare seiner Mitglieder. Das Ergebnis ist die BVSK-Honorarbefragung: eine Tabelle, die für verschiedene Schadenshöhen (als Netto-Reparaturkostenbereich) die im Markt üblichen Grundhonorare ausweist.
Die Tabelle gliedert sich nach Schadenshöhe: Je höher der Reparaturschaden oder der Wiederbeschaffungswert, desto höher das angemessene Sachverständigenhonorar. Für einen Schaden von beispielsweise 3.000 EUR netto könnte das Grundhonorar laut BVSK-Befragung zwischen 450 EUR und 550 EUR liegen (Werte variieren nach Befragungsjahr).2
Hinzu kommen Nebenkosten, die gesondert abgerechnet werden: Fotokosten, Fahrtkosten, Kosten für Gutachtenkopien und Porto. Diese werden ebenfalls von der BVSK-Honorarbefragung erfasst.
Warum ist das wichtig? Haftpflichtversicherungen kürzen Gutachtenrechnungen häufig mit der Begründung, das Honorar sei überhöht. Liegt das Honorar innerhalb des BVSK-Honorarkorridors (dem sogenannten HB V-Korridor — dem Bereich, den mindestens 40 % und höchstens 60 % der BVSK-Mitglieder berechnen), akzeptieren Gerichte dies regelmäßig als angemessen.3
Ein unabhängiger Sachverständiger, der innerhalb des BVSK-Honorarrahmens abrechnet, gibt Ihnen damit rechtliche Sicherheit, dass seine Kosten vollständig von der Versicherung erstattet werden.
Beispiel
Ihr Fahrzeug erleidet einen Haftpflichtschaden. Der Sachverständige berechnet für ein Gutachten mit ermittelten Reparaturkosten von 4.500 EUR netto ein Grundhonorar von 520 EUR zzgl. Nebenkosten (Fotos, Fahrt, Porto) von 95 EUR — Gesamtrechnung 615 EUR netto (731,85 EUR brutto).
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers kürzt auf 490 EUR und behauptet, das sei das „übliche Honorar”. Da das in Rechnung gestellte Honorar innerhalb des BVSK HB V-Korridors liegt, kann der Sachverständige — und damit auch Sie als Auftraggeber — die volle Zahlung beanspruchen.
Verwandte Begriffe
→ Unfallgutachten, Schadensersatz
Quellen
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https://www.bvsk.de/presse/bvsk-honorarbefragung — BVSK: Honorarbefragung — Methodik und Ergebnisse ↩
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https://www.bvsk.de/presse/bvsk-informationen — BVSK: Übersicht Honorarkorridore nach Schadenshöhe ↩
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BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13 — BVSK-Honorarrahmen als Maßstab für die Angemessenheit von Sachverständigenkosten ↩
Verwandte Begriffe
- unfallgutachten
- schadensersatz