Die Gutachter24
Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden ist ein Kfz-Schaden, der über die eigene Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) abgerechnet wird, weil kein Dritter haftet oder der Verursacher unbekannt ist.

Kaskoschaden

Definition: Ein Kaskoschaden ist ein Kfz-Schaden, der über die eigene Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung des Fahrzeugeigentümers abgewickelt wird, weil kein haftender Dritter vorhanden ist oder dieser unbekannt ist (z. B. bei Fahrerflucht, Diebstahl oder selbstverschuldetem Unfall).1

Erklärung

Im Unterschied zum Haftpflichtschaden, bei dem die Versicherung des Verursachers zahlt, trägt beim Kaskoschaden die eigene Kaskoversicherung die Kosten — abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Außerdem kann sich ein Kaskoschaden negativ auf die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) auswirken, was höhere Beiträge im Folgejahr bedeuten kann.

Es gibt zwei Arten der Kaskoversicherung:2

Teilkaskoversicherung (Teilkasko): Deckt spezifische Schadensursachen ab, für die kein Fahrzeugführer verantwortlich ist, darunter:

Vollkaskoversicherung (Vollkasko): Umfasst alle Teilkaskorisiken und deckt zusätzlich ab:

Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung das Recht, ein eigenes Gutachten zur Schadenshöhe anzufordern. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie auch ein eigenes, unabhängiges Gutachten beauftragen dürfen, um sicherzustellen, dass alle Schadensposten korrekt erfasst und nicht zu niedrig angesetzt werden.3

Beispiel

Ihr Fahrzeug wird in der Nacht von einem Unbekannten zerkratzt (Vandalismus). Da der Verursacher nicht ermittelt werden kann, melden Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung.

Die Reparaturkosten laut Gutachten betragen 2.800 EUR. Mit einem Selbstbehalt von 300 EUR zahlt die Vollkaskoversicherung 2.500 EUR. Ihr Schadensfreiheitsrabatt verschlechtert sich, was im nächsten Jahr zu höheren Beiträgen führen kann — überlegen Sie daher bei kleinen Schäden, ob sich die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung lohnt.

Verwandte Begriffe

Haftpflichtschaden

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__81.html — § 81 VVG: Herbeiführung des Versicherungsfalls

  2. https://www.adac.de/fahrzeugwelt/autoversicherung/kfz-versicherung/kaskoversicherung/ — ADAC: Teilkasko und Vollkasko im Überblick

  3. https://www.bvsk.de/presse/bvsk-informationen — BVSK: Gutachten bei Kaskoschäden

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