
Wildunfall und Tierbissschäden – Versicherung und Gutachten
Wildunfall: Was tun, welche Versicherung zahlt, Wildunfallbescheinigung beantragen. Marderbiss-Schäden: Teilkasko oder Vollkasko?
Wildunfall und Tierbissschäden — Versicherung und Gutachten
Wildunfall: Teilkasko zahlt — aber nur mit Bescheinigung
Nach einer Kollision mit Wild zahlt die Teilkaskoversicherung den Fahrzeugschaden. Entscheidend ist dabei nicht nur das Vorhandensein einer Teilkaskoversicherung, sondern auch eine ordnungsgemäße Wildunfallbescheinigung — ohne diese Bescheinigung kann die Versicherung die Leistung verweigern. Wer nur Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf seinem Schaden sitzen.
In Deutschland ereignen sich jährlich rund 250.000 Wildunfälle mit Fahrzeugen.1 Die Folgen reichen von Blechschäden bis hin zu Totalschäden — und in seltenen Fällen auch zu ernsthaften Verletzungen der Fahrzeuginsassen. Wer im ländlichen Raum oder auf Bundesstraßen durch Wildgebiete fährt, sollte die richtigen Verhaltensregeln kennen.
Was tun beim Wildunfall? Die 5 wichtigsten Schritte
Schritt 1: Absichern und Erste Hilfe
Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnweste und leisten Sie ggf. Erste Hilfe. Rufen Sie bei Personenschäden sofort den Notruf (112).
Schritt 2: Tier nicht berühren
Berühren oder bewegen Sie das verunglückte Wild nicht — das ist in Deutschland verboten (§ 292 Strafgesetzbuch, StGB — Wilderei).2 Verletztes Wild kann zudem gefährlich reagieren. Markieren Sie den Fundort und warten Sie auf den Jagdpächter oder die Polizei.
Schritt 3: Polizei und Jagdpächter rufen
Rufen Sie die Polizei (110) und informieren Sie den zuständigen Jagdpächter. Der Jagdpächter ist für das Wild und die Unfallstelle verantwortlich. In vielen Bundesländern ist der Jagdpächter verpflichtet, eine Wildunfallbescheinigung auszustellen.3
Schritt 4: Wildunfallbescheinigung beschaffen
Die Wildunfallbescheinigung — auch Wildunfallprotokoll oder Wildschadensbescheinigung genannt — ist die Grundlage für die Versicherungsregulierung. Sie wird ausgestellt von:
- dem zuständigen Jagdpächter,
- alternativ von der Polizei (Polizeiprotokoll reicht bei vielen Versicherern aus).
Ohne diese Bescheinigung kann die Teilkaskoversicherung die Schadensregulierung verweigern, da der Unfallhergang nicht nachgewiesen ist.4
Schritt 5: Schaden dokumentieren und Versicherung informieren
Fotografieren Sie den Fahrzeugschaden und — falls vorhanden und sicher zugänglich — das verunglückte Tier. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Teilkaskoversicherung.
Welche Versicherung zahlt beim Wildunfall?
Die Teilkaskoversicherung deckt Wildunfälle im Sinne des Bundesjagdgesetzes — also Kollisionen mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen u. a.).5 Vogelkollisionen und Unfälle mit Nutztieren (Kühe, Pferde) sind nicht automatisch von der Standard-Teilkasko erfasst; viele Versicherer haben diese Risiken jedoch erweitert aufgenommen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Die Haftpflichtversicherung des Wildunfalls ist nicht zuständig — Wild ist kein Fahrzeughalter, dem gegenüber eine Haftung geltend gemacht werden könnte.
Wenn Sie beim Ausweichen eines Tieres einen Unfall verursachen (z. B. von der Fahrbahn abkommen), greift die Vollkaskoversicherung — denn der Schaden entstand nicht durch eine direkte Kollision mit dem Wild. Prüfen Sie in diesem Fall, ob ein Schaden-Freiheitsrabatt-Verlust droht.
Marderbiss-Schäden: Teilkasko oder Vollkasko?
Marderbisse an Fahrzeugen sind ein in Deutschland sehr häufiges Problem.6 Marder beißen vor allem in Gummiteile und Kabelisolierungen unter der Motorhaube: Zündkabel, Kühlwasserschläuche, Bremsleitungen und Kabelbäume werden häufig angegriffen. Die Folgen können erheblich sein.
Die Versicherungsfrage beim Marderbiss ist eindeutig geregelt:
Direkte Marderbissschäden → Teilkaskoversicherung: Der unmittelbare Schaden durch den Marderbiss selbst (beschädigte Schläuche, Kabel, Leitungen) ist ein versichertes Ereignis der Teilkaskoversicherung.7 Die Reparaturkosten für die direkt beschädigten Teile werden erstattet, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Folgeschäden durch den Marderbiss → nur Vollkaskoversicherung: Wenn durch den Marderbiss ein Kühlwasserschlauch beschädigt wird und dadurch der Motor überhitzt und einen Motorschaden erleidet, ist dieser Folgeschaden in der Regel nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Folgeschäden (Motorschaden, Getriebedefekte) erfordern eine Vollkaskoversicherung.8 Dies ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern.
Konsequenz für die Praxis: Wenn Sie einen Marderbiss bemerken, lassen Sie das Fahrzeug sofort überprüfen und fahren Sie es nicht weiter, bis alle beschädigten Teile identifiziert sind. So vermeiden Sie Folgeschäden, die unter Umständen nicht versichert sind.
Rechtlicher Hintergrund
Der Wildunfall ist versicherungsrechtlich in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt, die auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) formuliert werden.9 Die Haarwild-Definition orientiert sich am Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Für Tierbissschäden gelten dieselben AKB-Regelungen: Der direkte Schaden ist Teilkasko-versichert; Folgeschäden erfordern Vollkasko. Diese Abgrenzung ist durch ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bestätigt.
§ 292 StGB (Jagdwilderei) verbietet das Entnehmen von Wild; auch das Berühren oder Mitnehmen von totem Wild ist verboten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Praxis-Tipp: Holen Sie beim Wildunfall immer die Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder ein Polizeiprotokoll. Verzichten Sie nicht darauf, auch wenn der Schaden gering erscheint — ohne diesen Nachweis riskieren Sie, dass Ihre Teilkaskoversicherung die Regulierung ablehnt.
Häufige Fragen
Was gilt beim Wildunfall als “Haarwild”?
Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes umfasst alle jagdbaren Säugetiere: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Kaninchen, Füchse, Dachse u. a. Vögel (auch Fasane oder Enten) zählen nicht als Haarwild; Kollisionen mit Nutztieren (Kühe, Schafe) sind ebenfalls nicht automatisch Teilkasko-versichert.
Muss ich nach einem Wildunfall zwingend die Polizei rufen?
Eine gesetzliche Pflicht, die Polizei bei reinen Sachschäden zu rufen, besteht nicht. Da Sie jedoch eine Wildunfallbescheinigung benötigen und Wild nicht selbst entfernen dürfen, ist das Rufen von Polizei und Jagdpächter in jedem Fall sinnvoll.
Ist ein Ausweichunfall (Tier nicht getroffen) durch die Teilkasko gedeckt?
Nein. Wenn Sie beim Ausweichen eines Tieres von der Fahrbahn abkommen oder gegen ein Hindernis fahren, ohne das Tier tatsächlich zu treffen, greift nicht die Teilkasko, sondern die Vollkaskoversicherung. Informieren Sie Ihren Versicherer ehrlich über den genauen Unfallhergang.
Brauche ich ein Kfz-Gutachten nach einem Wildunfall?
Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein unabhängiges Kfz-Gutachten, um den Schadensumfang vollständig zu erfassen — insbesondere wenn Strukturbauteile (Motorträger, Kühler, Fahrzeugunterboden) betroffen sind. Die Versicherung beauftragt in der Regel ihren eigenen Gutachter; bei Zweifeln an der Bewertung können Sie ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Fazit
Beim Wildunfall zählt Schnelligkeit und Sorgfalt: Absichern, Wildunfallbescheinigung beschaffen und Schaden dokumentieren sind die drei wichtigsten Schritte. Beim Marderbiss gilt: Sofort prüfen lassen, um teure Folgeschäden zu vermeiden, die die Teilkasko nicht deckt. Bei Unsicherheiten über Schadensumfang oder Regulierung stehen wir Ihnen mit einem unabhängigen Gutachten zur Seite — nehmen Sie Kontakt auf.
Quellen
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ADAC, Wildunfall: Zahlen, Fakten und Verhaltenstipps — abrufbar unter https://www.adac.de/verkehr/recht/wildunfall/ ↩
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§ 292 Strafgesetzbuch (StGB) — Jagdwilderei — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html ↩
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ADAC, Wildunfall: Bescheinigung vom Jagdpächter besorgen — abrufbar unter https://www.adac.de/verkehr/recht/wildunfall/ ↩
-
Allianz, Wildschaden und Wildunfall: Was zahlt die Versicherung? — abrufbar unter https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/ratgeber/wildunfall/ ↩
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Bundesjagdgesetz (BJagdG) — Haarwild-Definition — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/ ↩
-
ADAC, Marderbiss: Schäden, Prävention und Versicherung — abrufbar unter https://www.adac.de/fahrzeugwelt/autoversicherung/schaden/marderbiss/ ↩
-
Allianz, Marderbiss: Was zahlt die Kaskoversicherung? — abrufbar unter https://www.allianz.de ↩
-
BGH, Urteil zum Folgeschaden bei Marderbiss — abrufbar unter https://dejure.org ↩
-
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auf Grundlage des § 1 VVG — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/ ↩