
Beilackierung
Beilackierung bezeichnet das Lackieren angrenzender, nicht beschädigter Fahrzeugteile, um einen nahtlosen Farbübergang zum reparierten Bereich herzustellen.
Beilackierung
Definition: Beilackierung ist das Lackieren von an die Reparaturstelle angrenzenden, selbst nicht beschädigten Fahrzeugteilen, um einen optisch gleichmäßigen Farbton und einen nahtlosen Übergang zwischen altem und neuem Lack zu gewährleisten.1
Erklärung
Wenn nach einem Unfall ein Fahrzeugteil neu lackiert wird, entsteht häufig ein sichtbarer Farbunterschied zwischen dem frischen und dem gealterten Originallack. Um einen solchen optischen Mangel zu vermeiden, lackieren Fachbetriebe auch die direkt angrenzenden Teile mit — die sogenannte Beilackierung.
Die Beilackierung ist kein unnötiger Mehraufwand, sondern technisch und handwerklich notwendig, um das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall zurückzuversetzen. Da § 249 BGB Naturalrestitution vorschreibt, hat der Geschädigte Anspruch auf vollständige Wiederherstellung — dazu gehört auch ein einwandfreies Lackbild.2
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten anerkannt, soweit sie für ein ordnungsgemäßes Lackierergebnis erforderlich sind.3 Ein unabhängiger Sachverständiger prüft im Einzelfall, welche Nachbarteile beilackiert werden müssen, und weist die entsprechenden Kosten im Gutachten gesondert aus.
Versicherungen versuchen gelegentlich, Beilackierungskosten zu kürzen oder zu streichen. Ein detailliertes Gutachten mit Begründung, welche Teile beilackiert werden müssen und warum, ist der beste Schutz gegen solche Kürzungen.
Beispiel
Der hintere linke Kotflügel Ihres Fahrzeugs muss nach einem Parkschaden neu lackiert werden. Der Sachverständige stellt im Gutachten fest, dass auch die hintere Stoßstange und die Fahrertür beilackiert werden müssen, um einen optisch gleichmäßigen Übergang zu gewährleisten.
Lackierkosten Kotflügel: 380 EUR Beilackierung Stoßstange: 95 EUR Beilackierung Fahrertür: 85 EUR Beilackierungskosten gesamt: + 180 EUR
Diese 180 EUR sind vollständig erstattungsfähige Reparaturkosten. Ohne das Gutachten hätte die Versicherung diese Position möglicherweise gestrichen.
Verwandte Begriffe
→ UPE-Aufschläge, Verbringungskosten
Quellen
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https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Erstattungsfähige Kostenposten bei der Kfz-Reparatur ↩
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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Wiederherstellungspflicht (Naturalrestitution) ↩
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BGH, Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04 — Beilackierungskosten als notwendige Reparaturkosten ↩
Verwandte Begriffe
- upe-aufschlaege
- verbringungskosten