Die Gutachter24
Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

UPE-Aufschläge

UPE-Aufschläge sind Preisaufschläge, die Kfz-Werkstätten auf den UPE-Listenpreis der Ersatzteilhersteller erheben, und die bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden.

UPE-Aufschläge

Definition: UPE-Aufschläge (Aufschläge auf die Unverbindliche Preisempfehlung der Ersatzteilhersteller) sind Preisaufschläge, die Kfz-Werkstätten auf den empfohlenen Listenpreis von Ersatzteilen erheben und die als notwendige Reparaturkosten im Rahmen des Schadensersatzes anzuerkennen sind.1

Erklärung

Die UPE (Unverbindliche Preisempfehlung) ist der Listenpreis, den der Ersatzteilhersteller als Verkaufspreis empfiehlt. In der Praxis berechnen Kfz-Fachbetriebe auf diesen Listenpreis üblicherweise einen Aufschlag — die UPE-Aufschläge. Dieser Aufschlag deckt die Lagerhaltungskosten, das Kapitalbindungsrisiko und die Logistikkosten der Werkstatt ab.

Die Höhe der UPE-Aufschläge variiert je nach Region und Betrieb, liegt aber typischerweise zwischen 5 % und 20 % auf den Nettoeinkaufspreis der Ersatzteile.2 Ein unabhängiger Sachverständiger berücksichtigt die ortsüblichen UPE-Aufschläge im Gutachten, da sie ein realistisches Bild der tatsächlichen Reparaturkosten widerspiegeln.

Versicherungen versuchen gelegentlich, UPE-Aufschläge aus der Schadensabrechnung zu streichen oder zu kürzen. Das ist in der Regel nicht zulässig: Der BGH hat klargestellt, dass der Geschädigte Anspruch auf die Kosten hat, die ein seriöser Fachbetrieb tatsächlich in Rechnung stellt.3 Ein Gutachten mit klar ausgewiesenen UPE-Aufschlägen ist die beste Grundlage, um diese Ansprüche durchzusetzen.

Neben den UPE-Aufschlägen sind auch andere Nebenkostenpositionen erstattungsfähig, etwa Verbringungskosten zur Lackierwerkstatt und Beilackierungskosten für angrenzende Fahrzeugteile.

Beispiel

Ihr Fahrzeug benötigt nach einem Unfall einen neuen Kotflügel. Der UPE-Listenpreis des Originalteils beträgt 320 EUR netto. Die beauftragte Werkstatt berechnet einen UPE-Aufschlag von 15 %:

Der Sachverständige weist diesen Betrag im Gutachten aus. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss die 368,00 EUR (plus Mehrwertsteuer bei tatsächlicher Reparatur) erstatten.

Verwandte Begriffe

Verbringungskosten, Beilackierung

Quellen

  1. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 — Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen als Reparaturkosten

  2. https://www.bvsk.de/presse/bvsk-informationen — BVSK: Nebenkosten in Kfz-Gutachten: UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung

  3. https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Erstattungsfähige Kostenposten im Kfz-Gutachten