Die Gutachter24
Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

Verbringungskosten

Verbringungskosten sind die Kosten für den Transport eines Fahrzeugs von der Kfz-Werkstatt zur Lackierwerkstatt und zurück, die als Teil der Reparaturkosten erstattungsfähig sind.

Verbringungskosten

Definition: Verbringungskosten sind die anfallenden Transportkosten, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall für Lackierarbeiten von der beauftragten Kfz-Werkstatt zu einer spezialisierten Lackierwerkstatt gebracht und anschließend zurücktransportiert werden muss.1

Erklärung

Nicht jede Kfz-Werkstatt verfügt über eine eigene Lackieranlage. Müssen nach einem Unfall Karosserieteile lackiert werden, fährt die Werkstatt das Fahrzeug (oder die ausgebauten Teile) zu einem Speziallackierbetrieb — und holt es nach der Lackierung wieder ab. Die dabei entstehenden Kosten werden als Verbringungskosten bezeichnet.

Verbringungskosten sind ein anerkannter Schadensposten und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet werden, wenn sie ortsüblich und erforderlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass solche branchenüblichen Nebenkosten Bestandteil der erstattungsfähigen Reparaturkosten sind.2

Die Höhe der Verbringungskosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Kfz-Werkstatt und Lackierbetrieb sowie dem regionalen Preisniveau. Sie liegen häufig im Bereich von 50 EUR bis 200 EUR pro Verbringungsvorgang. Ein unabhängiger Sachverständiger prüft, ob Verbringungskosten im jeweiligen Fall ortsüblich und gerechtfertigt sind, und weist sie gesondert im Gutachten aus.3

Versicherungen streichen Verbringungskosten gelegentlich mit dem Argument, die Werkstatt hätte selbst lackieren können. Das ist in der Praxis schwer zu widerlegen — ein detailliertes Gutachten, das die Notwendigkeit der Verbringung begründet, ist daher wichtig.

Beispiel

Ihr Fahrzeug wird bei einem Unfall am vorderen rechten Kotflügel und der Fahrertür beschädigt. Die beauftragte Karosseriefachwerkstatt baut die beschädigten Teile aus und transportiert sie zur nahegelegenen Speziallackiererei.

Die Verbringungskosten werden im Gutachten mit 120 EUR ausgewiesen. Zusammen mit den Reparaturkosten (2.400 EUR), den Beilackierungskosten (180 EUR) und den UPE-Aufschlägen (85 EUR) ergibt sich ein Gesamtschadensposten von 2.785 EUR für die Reparatur und Lackierung.

Verwandte Begriffe

UPE-Aufschläge, Beilackierung

Quellen

  1. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 — Erstattungsfähigkeit branchenüblicher Nebenkosten bei Kfz-Reparaturen

  2. BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. VI ZR 528/12 — Verbringungskosten als Teil der notwendigen Reparaturkosten

  3. https://www.bvsk.de/presse/bvsk-informationen — BVSK: Nebenkosten im Kfz-Gutachten

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