Die Gutachter24
Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Geldersatz, den ein Unfallgeschädigter erhält, wenn er sein Fahrzeug unfallbedingt vorübergehend nicht nutzen kann.

Nutzungsausfallentschädigung

Definition: Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Schadensersatz für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs, der dem Unfallgeschädigten für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung zusteht, wenn er kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmt.1

Erklärung

Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung — unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein Mietfahrzeug benötigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat anerkannt, dass die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert darstellt, dessen Entzug entschädigungspflichtig ist.2

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird in der Praxis anhand anerkannter Tabellen (z. B. nach Sanden/Danner/Küppersbusch) ermittelt. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 EUR und 175 EUR pro Tag.3

Wichtig ist: Die Entschädigungsdauer ist begrenzt auf die übliche Reparaturzeit laut Gutachten, zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Fahrzeugsuche bei Totalschaden. Zögern Sie die Reparatur unnötig hinaus, riskieren Sie, dass die Versicherung die Zahlung für den Verzögerungszeitraum verweigert.

Alternativ können Sie ein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen — dann entfällt die Nutzungsausfallentschädigung, dafür werden die Mietwagenkosten in angemessener Höhe erstattet. Welche Option günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Beispiel

Ihr Fahrzeug der Mittelklasse muss nach einem Unfall für sieben Werktage repariert werden. Laut Gutachten fällt es in Fahrzeugklasse G mit einem Tagessatz von 59 EUR.

Nutzungsausfallentschädigung: 7 Tage × 59 EUR = 413 EUR

Da Sie keinen Mietwagen benötigen, beantragen Sie die Nutzungsausfallentschädigung direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Sachverständige vermerkt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten, was als Grundlage für die Dauer der Entschädigung dient.

Verwandte Begriffe

Fiktive Abrechnung, Schadensersatz

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes

  2. BGH, Urteil vom 23.01.2018, Az. VI ZR 57/17 — Nutzungsausfallentschädigung als eigener Schadensposten

  3. https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfall/ — ADAC: Nutzungsausfall nach Unfall — Tagessätze und Voraussetzungen

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