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Mehmet Kamaci
Mehmet KamaciB.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Fahrzeugtechnik

Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Unfallgeschädigten nach § 254 BGB, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Schadensminderungspflicht

Definition: Die Schadensminderungspflicht (auch: Mitwirkungspflicht des Geschädigten) nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet den Geschädigten, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu verringern — anderenfalls kann sein Schadensersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.1

Erklärung

§ 254 BGB regelt das sogenannte Mitverschulden des Geschädigten. Auch wenn Sie als Geschädigter den Unfall nicht verursacht haben, dürfen Sie den Schaden nicht unnötig vergrößern — das wäre ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, der zu einer Kürzung Ihrer Ansprüche führen kann.

Typische Situationen, in denen die Schadensminderungspflicht eine Rolle spielt:2

Die Schadensminderungspflicht bedeutet nicht, dass Sie auf Ansprüche verzichten müssen. Sie soll lediglich verhindern, dass der Schaden auf Kosten des Verursachers künstlich in die Höhe getrieben wird.

Beispiel

Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug fahrbereit, hat aber einen Seitenschaden. Sie warten vier Wochen, bevor Sie die Reparatur veranlassen, obwohl die Werkstatt sofort Kapazität gehabt hätte. Für die Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen Sie alle vier Wochen (28 Tage × 59 EUR = 1.652 EUR).

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers erkennt nur die übliche Reparaturdauer von fünf Werktagen an (5 × 59 EUR = 295 EUR) und kürzt die restlichen 23 Tage als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Das Gericht gibt der Versicherung recht.

Verwandte Begriffe

Schadensersatz, Nutzungsausfallentschädigung

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html — § 254 BGB: Mitverschulden und Schadensminderungspflicht

  2. BGH, Urteil vom 18.03.2014, Az. VI ZR 10/13 — Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten und Nutzungsausfall

  3. https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/verhalten-nach-unfall/ — ADAC: Pflichten nach einem Verkehrsunfall

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