
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und entspricht dem tatsächlichen finanziellen Aufwand zur Ersatzbeschaffung eines Totalschadenfahrzeugs.
Wiederbeschaffungsaufwand
Definition: Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, der sich aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt, und der den tatsächlichen finanziellen Mehraufwand beschreibt, den der Geschädigte aufwenden muss, um nach einem wirtschaftlichen Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.1
Erklärung
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der entscheidende Schadensersatzbetrag beim wirtschaftlichen Totalschaden. Er beschreibt, wie viel Geld Sie netto aufwenden müssen, um trotz Totalschaden wieder ein gleichwertiges Fahrzeug zu haben.
Die Formel lautet:
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert − Restwert
Der Wiederbeschaffungswert (Marktpreis eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs) wird vom Sachverständigen auf Basis regionaler Marktdaten ermittelt. Der Restwert (aktueller Marktwert des beschädigten Fahrzeugs) wird ebenfalls vom Sachverständigen anhand mindestens dreier regionaler Angebote festgestellt.2
Warum nicht einfach den Wiederbeschaffungswert? Weil das beschädigte Fahrzeug noch einen eigenen Restwert hat. Wenn Sie es verkaufen, erhalten Sie diesen Betrag — und müssen ihn sich auf den Anspruch anrechnen lassen. Sie werden nicht bereichert, sondern genau so gestellt, wie Sie ohne den Unfall stünden (§ 249 BGB).
Beim Wiederbeschaffungsaufwand gilt: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufen und dabei Mehrwertsteuer anfällt (z. B. beim Kauf von einem Händler). Kaufen Sie ein Fahrzeug privat, entfällt die Mehrwertsteuer.3
Beispiel
Ihr Fahrzeug erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Sachverständige ermittelt:
- Wiederbeschaffungswert: 13.500 EUR
- Restwert (3 regionale Angebote): 2.100 EUR
- Wiederbeschaffungsaufwand: 13.500 EUR − 2.100 EUR = 11.400 EUR
Dieser Betrag wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet. Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug beim Händler (mit 19 % MwSt.), bekommen Sie die Steuer zusätzlich erstattet. Kaufen Sie privat, erhalten Sie die 11.400 EUR netto.
Verwandte Begriffe
→ Wiederbeschaffungswert, Restwert, Totalschaden
Quellen
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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes ↩
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BGH, Urteil vom 30.11.1999, Az. VI ZR 219/98 — Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands beim Totalschaden ↩
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BGH, Urteil vom 15.07.2003, Az. VI ZR 361/02 — Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungsaufwand ↩