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Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zahlen müssten.

Wiederbeschaffungswert

Definition: Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein vergleichbares Fahrzeug gleicher Art, gleichen Alters und gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt des Unfalls hätten zahlen müssen.1

Erklärung

Der Wiederbeschaffungswert spielt bei jedem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden eine zentrale Rolle. Er gibt an, was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem freien Markt kostet — nicht was Ihr Auto neu gekauft hat, und nicht was es technisch noch wert ist.

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt diesen Wert anhand aktueller Marktdaten: Er berücksichtigt Fahrzeugtyp, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und den regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Verbreitete Datengrundlagen sind DAT/SilverDAT und Eurotax-Schwacke.2

Der Wiederbeschaffungswert ist vor allem in zwei Situationen entscheidend: beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der 130-Prozent-Regel. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt in der Regel ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und die Versicherung des Unfallverursachers muss nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen — abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert wird als Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet.3

Achten Sie darauf: Der Begriff „Zeitwert” wird häufig synonym verwendet, ist aber nicht identisch. Lassen Sie den Wiederbeschaffungswert stets durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen, nicht allein durch die gegnerische Versicherung.

Beispiel

Ihr Kompaktfahrzeug (Baujahr 2019, 65.000 km) wird bei einem Unfall beschädigt. Der Sachverständige recherchiert vergleichbare Fahrzeuge auf dem regionalen Markt und stellt fest: Ein gleichwertiges Fahrzeug kostet dort im Schnitt 14.500 EUR.

Das ist der Wiederbeschaffungswert: 14.500 EUR.

Die Reparaturkosten laut Gutachten betragen 12.800 EUR — das liegt unter dem Wiederbeschaffungswert, also ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Hätten die Reparaturkosten 16.000 EUR betragen, läge ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und die Versicherung würde maximal 14.500 EUR minus den Restwert des beschädigten Fahrzeugs erstatten.

Verwandte Begriffe

Restwert, Totalschaden, Wiederbeschaffungsaufwand

Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html — § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes

  2. https://www.adac.de/verkehr/unfall-schaden-panne/unfall/kfz-gutachten/ — ADAC: Kfz-Gutachten nach dem Unfall

  3. BGH, Urteil vom 23.11.2004, Az. VI ZR 357/03 — Wiederbeschaffungswert und Totalschadenabrechnung