Die Gutachter24
Orhan Ünal
Orhan ÜnalM.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energie- und Ressourcenmanagement

KFZ-Versicherung im Überblick – Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko erklärt

9 Min. Lesezeit Versicherung & Recht

Die drei Säulen der Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Was jede Versicherung abdeckt und wann ein Gutachten relevant wird.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko — was deckt welche Versicherung ab?

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen — das schreibt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vor.1 Darüber hinaus bieten Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug. Welche Versicherungsart im Schadensfall greift, bestimmt maßgeblich Ihre Rechte bei der Gutachterbeauftragung und die Übernahme der Sachverständigenkosten.

Dieser Ratgeber erklärt die drei Säulen der Kfz-Versicherung, zeigt die konkreten Unterschiede auf und macht deutlich, in welchen Fällen ein unabhängiges Kfz-Gutachten sinnvoll oder sogar notwendig ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung — gesetzliche Pflicht und Grundschutz

Was die Haftpflichtversicherung abdeckt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Gemäß § 1 PflVG muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen, bevor das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt wird.1 Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht zugelassen werden.

Die Haftpflichtversicherung schützt nicht den eigenen Wagen, sondern deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Dazu gehören:

Die Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen EUR für Personenschäden, 1,22 Millionen EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für reine Vermögensschäden.2 Die meisten Versicherer bieten deutlich höhere Deckungssummen an.

Haftpflichtschaden und Gutachten — Ihre stärkste Position

Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, reguliert dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. In diesem Fall haben Sie als Geschädigter die stärkste Rechtsposition: Gemäß § 249 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Schädiger den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu zahlen — dazu gehören auch die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten.3

Konkret bedeutet das:

Einzige Einschränkung: Bei einem Bagatellschaden (Reparaturkosten unter ca. 750 EUR) ist ein vollständiges Gutachten in der Regel nicht erforderlich — ein Kostenvoranschlag genügt. Mehr zu den Unterschieden zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden lesen Sie in unserem ausführlichen Vergleich.

Teilkaskoversicherung — Schutz vor äußeren Einflüssen

Was die Teilkaskoversicherung abdeckt

Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und schützt Ihr eigenes Fahrzeug gegen Schäden durch äußere Einflüsse, auf die Sie keinen Einfluss haben. Die versicherten Risiken umfassen:5

Ein typisches Beispiel: Nach einem Hagelunwetter sind tausende Fahrzeuge betroffen. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung — meist zwischen 150 und 300 EUR.6 Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber Hagelschaden am Auto.

Teilkasko und Gutachten — andere Regeln als bei der Haftpflicht

Im Teilkaskoschaden gelten andere Spielregeln als im Haftpflichtschaden. Da Sie einen Anspruch gegenüber Ihrer eigenen Versicherung geltend machen, bestimmen die Vertragsbedingungen (AKB — Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) das Verfahren:

Dennoch kann ein eigenes, unabhängiges Gutachten auch im Teilkaskoschaden sinnvoll sein — insbesondere wenn Sie die Schadenshöhe des Versicherer-Gutachters für zu niedrig halten. Bei einem Wildunfall etwa, bei dem erhebliche Strukturschäden am Fahrzeug entstehen, unterschätzt ein oberflächliches Gutachten häufig die tatsächlichen Reparaturkosten.

Vollkaskoversicherung — umfassender Schutz inklusive Eigenschäden

Was die Vollkaskoversicherung abdeckt

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert den Schutz um:5

Die Vollkaskoversicherung ist besonders empfehlenswert bei Neuwagen, Leasingfahrzeugen und hochwertigen Gebrauchtwagen. Bei einem Leasingfahrzeug-Unfall ist sie oft sogar vertraglich vorgeschrieben.

Vollkasko und Gutachten — doppelte Möglichkeiten

In der Vollkaskoversicherung ergeben sich häufig Konstellationen, in denen zwei Versicherungen involviert sind:

Eigenverschuldeter Unfall: Es greift Ihre Vollkaskoversicherung. Wie bei der Teilkasko entscheidet der Versicherer über das Gutachten. Beachten Sie: Die Inanspruchnahme der Vollkasko kann zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen.

Unverschuldeter Unfall (Gegner haftet): Obwohl Sie eine Vollkasko haben, sollten Sie den Schaden über die gegnerische Haftpflichtversicherung regulieren. Dann gelten die vorteilhaften Haftpflicht-Regeln: freie Gutachterwahl, volle Kostenübernahme, keine Selbstbeteiligung und keine Rückstufung Ihres eigenen Vertrags.

Unfallflucht: Ist der Verursacher unbekannt, reguliert Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden. Sie tragen die Selbstbeteiligung. Parallel können Sie Ansprüche beim Verein Verkehrsopferhilfe e. V. geltend machen.7

Wann brauchen Sie einen unabhängigen Gutachter?

Die Frage, ob Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen sollten, hängt direkt von der Versicherungskonstellation ab. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen ein Unfallgutachten besonders wichtig ist:

SituationVersicherungGutachten empfohlen?Wer zahlt?
Unverschuldeter UnfallGegnerische HaftpflichtJa — freie GutachterwahlGegnerische Versicherung
Selbstverschuldeter UnfallEigene VollkaskoBei hoher SchadenshöheEigene Versicherung (ggf.)
HagelschadenEigene TeilkaskoBei Zweifeln an Versicherer-GutachtenSelbst (lohnt sich bei hoher Differenz)
WildunfallEigene TeilkaskoBei StrukturschädenEigene Versicherung (ggf.)
VandalismusEigene VollkaskoBei erheblichem SchadenEigene Versicherung (ggf.)
UnfallfluchtEigene VollkaskoJa — zur SchadensicherungSelbst / ggf. Verkehrsopferhilfe

Die wichtigste Regel: Im Haftpflichtschaden sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 EUR übersteigt. Im Kaskoschaden lohnt sich ein eigenes Gutachten vor allem dann, wenn Sie die Bewertung der Versicherung für unangemessen niedrig halten.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten nach einem unverschuldeten Unfall finden Sie in unserem Ratgeber Ihre Rechte als Geschädigter. Die konkreten Kosten eines Gutachtens erfahren Sie unter Was kostet ein Kfz-Gutachten?.

Rechtlicher Hintergrund

Die Kfz-Versicherung in Deutschland ist durch mehrere Gesetze geregelt:

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): § 1 PflVG verpflichtet jeden Fahrzeughalter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Ohne diese darf kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden.1 Ein Verstoß ist gemäß § 6 PflVG strafbar.

Schadensersatzrecht (BGB): § 249 BGB regelt den Grundsatz der Naturalrestitution — der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu den erstattungsfähigen Kosten der Schadensbehebung gehören.3

Freie Gutachterwahl: Der BGH hat mit dem Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, ausdrücklich bestätigt, dass der Geschädigte den Sachverständigen seiner Wahl beauftragen darf und die Kosten vom Schädiger zu erstatten sind — auch wenn diese über den Sätzen liegen, die der Versicherer für angemessen hält.4

Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Für Kaskoversicherungen gelten die Bestimmungen des VVG sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Anders als im Haftpflichtschaden besteht hier ein vertragliches Verhältnis mit dem eigenen Versicherer.8

Praxis-Tipp: Prüfen Sie nach jedem Unfall zuerst die Schuldfrage. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich, regulieren Sie den Schaden immer über dessen Haftpflichtversicherung — nicht über Ihre eigene Kasko. So sichern Sie sich die freie Gutachterwahl, vermeiden Selbstbeteiligung und schützen Ihren Schadenfreiheitsrabatt.

Häufige Fragen

Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung meinen Gutachter?

Ja. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Sachverständigen vollständig — vorausgesetzt, der Schaden übersteigt die Bagatellgrenze von ca. 750 EUR. Sie haben dabei das Recht auf freie Gutachterwahl und müssen den Gutachter nicht mit dem Versicherer abstimmen.

Brauche ich bei einem Teilkaskoschaden ein eigenes Gutachten?

Im Regelfall beauftragt die Teilkaskoversicherung einen eigenen Gutachter. Ein zusätzliches, unabhängiges Gutachten kann sich aber lohnen, wenn die Schadenshöhe vom Versicherer-Gutachter deutlich zu niedrig angesetzt wird — etwa bei einem Hagelschaden mit versteckten Strukturschäden. Die Kosten für das eigene Gutachten tragen Sie zunächst selbst, können diese aber bei nachgewiesener Unterbewertung ggf. geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Naturereignisse, Diebstahl, Glasbruch, Brand und Tierbiss ab. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden, Vandalismus und Schäden durch Unfallflucht des Gegners. Die Vollkasko enthält immer auch den Teilkaskoschutz.

Soll ich bei einem unverschuldeten Unfall meine Vollkasko nutzen?

Nein — regulieren Sie den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Nur so haben Sie freie Gutachterwahl, keine Selbstbeteiligung und keine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Ihre Vollkasko sollten Sie nur als Rückfalloption nutzen, wenn der Gegner nicht ermittelt werden kann oder die Haftungsfrage strittig ist.

Kann die Versicherung mir vorschreiben, welchen Gutachter ich nehmen muss?

Im Haftpflichtschaden: Nein. Der BGH hat die freie Gutachterwahl des Geschädigten bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht auf einen bestimmten Gutachter oder eine Prüforganisation verweisen. Im Kaskoschaden: Die Vertragsbedingungen Ihrer eigenen Versicherung können vorsehen, dass der Versicherer den Gutachter bestimmt. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Unabhängiger Gutachter vs. Versicherungsgutachter.

Fazit

Die drei Säulen der Kfz-Versicherung — Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko — unterscheiden sich grundlegend in Leistungsumfang, Kosten und Ihren Rechten bei der Schadenregulierung. Am wichtigsten für Sie als Geschädigter: Im Haftpflichtschaden stehen Ihnen die weitreichendsten Rechte zu, einschließlich der freien Gutachterwahl auf Kosten der Gegenseite. Nutzen Sie dieses Recht konsequent, um sicherzustellen, dass Ihr Schaden vollständig und unabhängig dokumentiert wird.

Wenn Sie nach einem Unfall unsicher sind, welche Versicherung zuständig ist oder ob Sie einen Gutachter beauftragen sollten — kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Unsere Sachverständigen beraten Sie unverbindlich und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Quellen

Quellen

  1. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), § 1 — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html 2 3

  2. Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG — Mindestversicherungssummen, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/anlage.html

  3. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 — Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten, abrufbar unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.01.2007&Aktenzeichen=VI%20ZR%2067/06 2

  4. BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az. VI ZR 393/02 — freie Gutachterwahl des Geschädigten, abrufbar unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=29.04.2003&Aktenzeichen=VI%20ZR%20393/02 2

  5. ADAC, Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich — abrufbar unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-versicherung/ 2

  6. ADAC, Hagelschaden am Auto: Was die Versicherung zahlt — abrufbar unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/schaden/hagelschaden-auto/

  7. Verkehrsopferhilfe e. V. — Entschädigungsleistungen bei Unfallflucht, abrufbar unter https://www.verkehrsopferhilfe.de

  8. Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere §§ 74-99 — abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/